Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken

East Bay Ray, Monday, 04.07.2005, 22:22 (vor 7462 Tagen) @ Mikael

Als Antwort auf: Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken von Mikael am 04. Juli 2005 18:42:

Moin,

Mal andersherum gefragt:
Wer soll sonst zahlen ? Die "Gesellschaft", d.h. du und ich ?
Was haben wie mit der Betreuung der Gören zu tun ?

Wie wär´s, wenn Madamchen selber für den nötigen Unterhalt sorgt? Einfach noch neun weitere Alleinerziehende suchen und mit denen die Betreung organisieren. Zwei passen auf die Kinder auf und die anderen acht versuchen es mal mit Erwerbsarbeit. Von den acht Gehältern bekommen die beiden Betreuerinnen dann auch eine entsprechende Bezahlung.

War nur mal so ein Vorschlag.

Gruß
Andreas


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