Mein Reden
Als Antwort auf: Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken von Moni am 04. Juli 2005 18:49:
Mh....also, wenn es um Unterhaltsansprüche geht, darf die (Ex)Ehefrau zum Wohle des Kindes, nicht gezwungen werden, weil die Betreuung des Kindes bei Berufstätigkeit der Mutter erschwert wird.
Wie sieht es nun aber bei Mütter aus, die Kinder und gleichzeitig Karriere machen wollen? Zum Wohle des Kindes, dürfte demzufolge, keine Mutter arbeiten, auch nicht freiwillig.
Man kann von der Frau (Mutter) erwarten, daß sie arbeiten geht, für ihren eigenen Lebensunterhalt selbst sorgt. Vorausgesetzt natürlich, das Kind geht bereits in den Kindergarten, oder in die Schule. Während dieser Zeit kann sie ohne dem Kindeswohl zu schaden, arbeiten gehen.
Kindesunterhalt ist selbstverständlich etwas anderes.
Wenn es nach mir ginge, hätte nach einer Scheidung keiner, weder Frau noch Mann, Unterhaltsansprüche an den/die Expartner/in!
Hi Moni,
genau das isses, was ich schon öfters hier geschrieben habe: nicht das Scheidungsrecht ist es, bei dem durch Wiedereinführung des Schuldprinzips 'das Rad zurückgedreht' werden muss, wie so mancher hier will, sondern das Unterhaltsrecht ist es, was den modernen Gegebenheiten der Frauenemanzipation angepasst werden muss.
Ich plädiere daher immer und immer wieder dafür, den Emmanzen das Schlimmste anzutun, was ihnen angetan werden kann: ihre Forderungen nach 'Vereinbarkeit von Kindern und Karriere' zu erfüllen. Soll das Land ruhig flächendeckend mit Betreuungseinrichtungen für Kinder überzogen und im Gegenzug jede Form von Unterhaltsansprüchen gegen Ehepartner oder Ex-Ehepartner gestrichen werden, und zwar restlos.
Wenn es erst mal genug Kindergarten und Ganztagsschulplätze gibt, und der Wegfall von Unterhaltsansprüchen die Frauen nicht mehr zu Abhängigen von männlicher Arbeitsleistung degradiert, dann können Mesdames sich im wahrsten Sinne des Wortes emanzipieren, das heißt Karriere machen bis zum Umfallen. Ich freu mich jetzt schon auf die vielen belämmerten Visagen bei den RadAbfems, wenn die erst mal gemerkt haben, dass Karriere in erster Linie jede Menge harter Arbeit bedeutet.
Auch können ihnen von mir aus gerne Quotenarbeitsplätze reserviert werden. Jedenfalls in den Berufen, die bislang Privileg der Männer waren: etwa bei der Müllabfuhr, bei der Abwasserkanalreinigung, im Bergbau unter Tage und last not least beim Militär in "robusten friedensschaffenden Einsätzen" (vulgo: Krieg) vorzugsweise in eisenhaltiger Luft an der vordersten Front.
Und auch die Einstellung zum Sorgerecht für Kinder wird sich dann aller Voraussicht nach sehr schnell ändern. Denn wenn Kinder nicht mehr als Geiseln genommen werden können, um von Männern Unterhalt* zu erpressen, dann wird das Interesse in FrauInnenkreisen am alleinigen Sorgerecht mit Sicherheit sehr schnell nachlassen.
Jede Wette, dass, sollte all das Wirklichkeit werden, in gewissen FrauInnenkreisen Heulen und Zähneklappern zu hören sein wird und dass sich sich garantiert bald RadAbfems finden werden, die Kindergärten und Ganztagsschulen als typisch patriarchalische Einrichtung bezeichnen, die von Männern erfunden wurden, um Frauen ihrer Macht als Mütter und ihres Grundrechts aufs Schmarotzen zu berauben.
DaPis & DiMsaas
Beelzebub
<font size=2>* und nochmals, um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: alles, was ich hier zum Thema Unterhalt geschrieben habe, gilt nur für den Unterhalt der (Ex-)Ehegatten. Der Unterhaltsanspruch der Kinder bleibt davon selbstverständlich unberührt. Die haben sich schließlich ihre Mütter nicht ausgesucht.</font>
gesamter Thread:
- Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken -
Andreas,
04.07.2005, 01:30
- Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken -
Eugen Prinz,
04.07.2005, 03:10
- Logik, Logik, Logik.... - Olsen-Twins-Fan , 04.07.2005, 04:14
- Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken - Christian, 04.07.2005, 08:41
- Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken -
Markus,
04.07.2005, 11:55
- Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken -
Maesi,
06.07.2005, 02:27
- Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken. -
Eugen Prinz,
06.07.2005, 12:13
- Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken. - Maesi, 07.07.2005, 00:47
- Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken. -
Eugen Prinz,
06.07.2005, 12:13
- Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken -
Maesi,
06.07.2005, 02:27
- Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken -
Mikael,
04.07.2005, 21:42
- Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken -
East Bay Ray,
04.07.2005, 22:22
- Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken -
Sven74,
05.07.2005, 01:13
- Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken - East Bay Ray, 05.07.2005, 02:05
- Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken -
Sven74,
05.07.2005, 01:13
- Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken -
East Bay Ray,
04.07.2005, 22:22
- Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken -
Moni,
04.07.2005, 21:49
- Mein Reden -
Beelzebub,
05.07.2005, 01:14
- Re: Mein Reden - Conny, 05.07.2005, 01:56
- Re: @ Beelzebub...Volle Zustimmung!...n/t - Moni, 05.07.2005, 02:44
- Re: Fußnoten bitte -
Andreas (d.a.),
05.07.2005, 11:36
- Noch mal: Unterschied zwischen Scheidungs- und Unterhaltsrecht - Beelzebub, 06.07.2005, 01:49
- Mein Reden -
Beelzebub,
05.07.2005, 01:14
- Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken -
Eugen Prinz,
04.07.2005, 03:10