Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken

Markus, Monday, 04.07.2005, 11:55 (vor 7462 Tagen) @ Eugen Prinz

Als Antwort auf: Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken von Eugen Prinz am 04. Juli 2005 00:10:03:

Warum kommen diese komische Figuren nicht auf die Idee, dass das Kindeswohl gerade durch das Fehlverhalten der Mutter gefährdet wurde, und dass der Vater deswegen nicht zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen werden könne?
Komische Welt.

Ich denke mal, man darf hier nicht den selben Fehler machen, den viele Mütter nach der Trennung machen. Ein schlechter Ehemann /eine schlechte Ehefrau muss nicht gleicbedeutend mit einem schlechten Vater / einer schlechten Mutter sein. Vor diesem Hintergrund wird doch heutzutage viel zu oft die Ausgrenzung des Vaters durch die Mutter begründet.

Die Bindung zum Kind findet auf einer anderen Ebene statt. Wenn man also berechtigterweise einen Vater (der fremdgegagnen ist), nicht als schädlich für das Kind empfindet, sollte man hier auch bei der Mutter mit der nötigen Neutralität an die Betrachtung gehen.

Der Unterhalt für die Mutter ist eine andere Sache. Hier halte ich die Schuldfrage für sehr problematisch. Reicht hier der Ehebruch allein aus? Oder wäre es z.Bsp. nachvollziehbar, wenn ein Mann, dessen Frau über Jahre "an Migräne leidet", sein Bedürfnis anderweitig kompensiert und umgeehrt.

Allerdings empfinde auch ich die aktuellen Unterhaltsgesetze als ungerecht und sehr männerfeindlich.

Markus


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