Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Noch mal: Unterschied zwischen Scheidungs- und Unterhaltsrecht

Beelzebub, Wednesday, 06.07.2005, 01:49 (vor 7461 Tagen) @ Andreas (d.a.)

Als Antwort auf: Re: Fußnoten bitte von Andreas (d.a.) am 05. Juli 2005 08:36:

Hallo, mal eine Frage zum Verständnis: In einem anderen Posting bezogst Du bereits Stellung gegen das Schuldprinzip; Du sagtest etwa, das Schuldprinzip hätte verhindert, dass sich ein Partner scheiden lassen könne, wenn es der andere nicht gewollt hätte, unabhängig von der Situation. - Nachdem ich jetzt auf einigen Seiten zum Thema nachgeschlagen habe, komme ich hingegen etwa zu der Definition, die besagt, dass das Schuldprinzip bedeutete, dass im Falle der Verletzungen der im Ehevertrag geregelten Pflichten nach der Trennung dem betrogenen, hintergangenen o.a. Partner die Pflicht zum Unterhalt oder anderen Zahlungen entlassen wird. Also das Gegenteil der gegenwärtigen Situation. Wie kommst Du zu Deiner?

Hi Andreas

zu meiner 'Situation' komme ich durch klare Differenzierung zwischen Scheidungsrecht und Scheidungsfolgenrecht. Die Frage des Unterhalts gehört ausschließlich in die zweite Kategorie.

Was die Scheidung als solche betrifft, so ist hier das Schuldprinzip zu recht durch das sog. Zerrüttungsprinzip ersetzt worden. Dahinter steckt der eigentlich ganz vernünftige Gedanke, dass es blödsinnig und unwürdig ist, eine kaputte Ehe mit Zwang zusammenzuhalten. Und eine Ehe ist kaputt, wenn wenigstens einer der Partner nicht mehr will, egal ob "schuldig" oder nicht.

Das Schuldprinzip spielte im alten Scheidungsrecht aber auch eine entscheidende Rolle bei der Frage des Unterhalts. Auf den hatte eine "schuldig" geschiedene Frau (in der Regel waren's ja die Frauen, die Unterhalt kassierten) keinen Anspruch.

Hier hat der Gesetzgeber den entscheidenden Fehler bei der Reform des Scheidungsfolgenrechts gemacht, als er die Frage, ob ein geschiedener Ehepartner Anspruch auf Unterhalt hat, einzig und alleine von dessen Bedürftigkeit abhängig machte. Die Folge: wer nur arm genug war, konnte sich in der Ehe aufführen wie die allerletzte Drecksau, der Unterhalt nach einer Scheidung war trotzdem gesichert. Daran hat sich im Prinzip bis heute nicht viel geändert, wenn auch die gröbsten Härten inzwischen abgemildert wurden. Im Grunde kann man's den Frauen gar nicht mal verübeln, dass sie diese vom Gesetzgeber so bereitwillig angebotene Lizenz zum Schmarotzen ausgenutzt haben - und weiter ausnutzen. Wäre Diebstahl plötzlich legal, würden ja auch so gut wie alle klauen.

Fazit: das Scheidungsrecht mag bleiben wie es ist, das Unterhaltsrecht gehört gründlich geändert. Und da Frauen sich mittlerweile das Recht erstritten haben, genau so erwerbstätig zu sein wie Männer, ist es nur konsequent, von ihnen nach einer Scheidung zu erwarten, dass sie dieses Recht auch wahrnehmen - egal, ob sie am Scheitern der Ehe "schuld" waren oder nicht. Weibliche Unterhaltsansprüche sind ein anachronistisches Überbleibsel aus einer Zeit, als Frauen tatsächlich noch auf "Ernährer" angewiesen waren. Und dass diese Zeiten vorbei sind, ist schließlich das Verdienst der Frauenbewegung. Die rest- und ersatzlose Streichung jeglichen nachehelichen Unterhaltsanspruches geschiedener Ehepartner ist folglich nichts anderes, als die konsequente Umsetzung einer wirklichen Emanzipation der Frau.

Ausgesprochen bemerkenswert finde ich übrigens, dass die hier angesprochene Entscheidung des OLG Koblenz auf der Ansicht beruht, dass dem Kindeswohl nur dadurch entsprochen werden kann, dass die Mutter nicht arbeitet und sich stattdessen dem Kind widmet. Anders ausgedrückt: es gehört zur natürlichen Aufgabe der Mutter, ausschließlich für die Kinder da zu sein und Mütter, die ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen abgeben, um arbeiten zu gehen, sind 'Rabenmütter'. Das ist eine Ansicht, die normalerweise von Feministinnen noch erbitterter bekämpft wird, als Vergewaltigung und Zwangsprostitution zusammen. Aber wenn sich die Möglichkeit zum Schmarotzen auf Kosten von Männern bietet, sind offenbar auch Femis imstande, ihre geheiligten Prinzipien sehr schnell zu vergessen.

Gruß

Beelzebub


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