Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken

Maesi, Wednesday, 06.07.2005, 02:27 (vor 7461 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken von Markus am 04. Juli 2005 08:55:

Hallo Markus

>Warum kommen diese komische Figuren nicht auf die Idee, dass das Kindeswohl gerade durch das Fehlverhalten der Mutter gefährdet wurde, und dass der Vater deswegen nicht zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen werden könne?

Komische Welt.[/i]

Ich denke mal, man darf hier nicht den selben Fehler machen, den viele Mütter nach der Trennung machen. Ein schlechter Ehemann /eine schlechte Ehefrau muss nicht gleicbedeutend mit einem schlechten Vater / einer schlechten Mutter sein. Vor diesem Hintergrund wird doch heutzutage viel zu oft die Ausgrenzung des Vaters durch die Mutter begründet.
Die Bindung zum Kind findet auf einer anderen Ebene statt. Wenn man also berechtigterweise einen Vater (der fremdgegagnen ist), nicht als schädlich für das Kind empfindet, sollte man hier auch bei der Mutter mit der nötigen Neutralität an die Betrachtung gehen.

Natuerlich ist ein fremdgehender Elternteil (egal ob Mutter oder Vater) nicht von vornherein 'schaedlich' fuer das Kind. Aber es sollte IMHO vermehrt ueberprueft werden, ob allenfalls niedertraechtiges Verhalten (das kann u.U. auch Fremdgehen beinhalten) Ausdruck mangelhafter Erziehungskompetenz sein koennte. Diese Ueberpruefung findet bislang praktisch nie statt bzw. wird schon im Ansatz erstickt durch die Totschlagfloskel 'das Schuldprinzip ist abgeschafft, deshalb spielt schuldhaftes Verhalten keine Rolle'. Insbesondere sollte waehrend und kurz nach der Scheidung das Verhalten beider Elternteile genau bewertet werden und fuer die Scheidungsfolgen (nicht die Scheidung selber) von Bedeutung sein. Im uebrigen sollte eine Mediation bei der Scheidung Pflicht sein; aus der Mediation koennten schon wesentliche Erkenntnisse ueber den Willen zur Zusammenarbeit der beiden Exen in spe gewonnen werden und in die Bestimmungen ueber die Scheidungsfolgen einfliessen. Vielleicht koennte man auch eine 'Probezeit' nach der Scheidung einfuehren, waehrend der die Bestimmungen zu den Scheidungsfolgen nur provisorisch gueltig waeren und nach Ende der 'Probezeit' (z.B. nach einem Jahr) aufgrund des Verhaltens waerend der Probezeit abgeaendert oder definitiv bestaetigt wuerden.

Der Unterhalt für die Mutter ist eine andere Sache. Hier halte ich die Schuldfrage für sehr problematisch. Reicht hier der Ehebruch allein aus? Oder wäre es z.Bsp. nachvollziehbar, wenn ein Mann, dessen Frau über Jahre "an Migräne leidet", sein Bedürfnis anderweitig kompensiert und umgeehrt.
Allerdings empfinde auch ich die aktuellen Unterhaltsgesetze als ungerecht und sehr männerfeindlich.

Hier bin ich fuer eine radikale Loesung: Mit der Scheidung ist die Ehe beendet und damit soll fuerderhin auch kein Ehegattenunterhalt geschuldet sein. Wer die finanzielle Unterstuetzung des Ehegatten will, soll sich eben nicht scheiden lassen und sich bemuehen, dass die Ehe erhalten bleibt.

Gruss

Maesi


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