Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken

Sven74, Tuesday, 05.07.2005, 01:13 (vor 7462 Tagen) @ East Bay Ray

Als Antwort auf: Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken von East Bay Ray am 04. Juli 2005 19:22:

Moin,

Mal andersherum gefragt:
Wer soll sonst zahlen ? Die "Gesellschaft", d.h. du und ich ?
Was haben wie mit der Betreuung der Gören zu tun ?

Wie wär´s, wenn Madamchen selber für den nötigen Unterhalt sorgt? Einfach noch neun weitere Alleinerziehende suchen und mit denen die Betreung organisieren. Zwei passen auf die Kinder auf und die anderen acht versuchen es mal mit Erwerbsarbeit. Von den acht Gehältern bekommen die beiden Betreuerinnen dann auch eine entsprechende Bezahlung.
War nur mal so ein Vorschlag.
Gruß
Andreas

Die einzigen Personen, die in unserem örtlichen Selbsthilfekindergarten unbezahlte Arbeit leisten, sind einige berufstätige Väter.

Selbsthilfekindergarten = niedrigere Beiträge durch teilweise Mitarbeit der Eltern.

Noch Fragen?

Quelle: Kindergartenleitung

Sven74


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