Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken

Eugen Prinz, Monday, 04.07.2005, 03:10 (vor 7463 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken von Andreas am 03. Juli 2005 22:30:33:

Ein echt heftiges Urteil, schon von der Sprachreglung her:

"Laut Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz um Unterhalt nach Trennung, gilt dies jedenfalls, wenn der treulose Ehepartner die Betreuung eines gemeinsamen Kindes übernommen habe...

Unglaublich. Obwohl es sich hier definitiv um ein Frau handelt, wird vom "von dem treulosen Ehepartner" gesprochen.

Und noch schlimmer dies:

"Vielmehr meinten die Richter, dass im Interesse des Kindeswohls trotz des Fehlverhaltens der Ehefrau die Wahrnehmung der Elternverantwortung gesichert bleiben solle. Dazu zähle, dass die Frau nicht zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen werde, wenn sie dadurch das Kind nicht mehr in dem erforderlichen Maße betreuen könne."

Warum kommen diese komische Figuren nicht auf die Idee, dass das Kindeswohl gerade durch das Fehlverhalten der Mutter gefährdet wurde, und dass der Vater deswegen nicht zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen werden könne?

Komische Welt.


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