Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Fußnoten bitte

Andreas (d.a.), Tuesday, 05.07.2005, 11:36 (vor 7461 Tagen) @ Beelzebub

Als Antwort auf: Mein Reden von Beelzebub am 04. Juli 2005 22:14:54:

genau das isses, was ich schon öfters hier geschrieben habe: nicht das Scheidungsrecht ist es, bei dem durch Wiedereinführung des Schuldprinzips 'das Rad zurückgedreht' werden muss, wie so mancher hier will, sondern das Unterhaltsrecht ist es, was den modernen Gegebenheiten der Frauenemanzipation angepasst werden muss.

Hallo, mal eine Frage zum Verständnis: In einem anderen Posting bezogst Du bereits Stellung gegen das Schuldprinzip; Du sagtest etwa, das Schuldprinzip hätte verhindert, dass sich ein Partner scheiden lassen könne, wenn es der andere nicht gewollt hätte, unabhängig von der Situation. - Nachdem ich jetzt auf einigen Seiten zum Thema nachgeschlagen habe, komme ich hingegen etwa zu der Definition, die besagt, dass das Schuldprinzip bedeutete, dass im Falle der Verletzungen der im Ehevertrag geregelten Pflichten nach der Trennung dem betrogenen, hintergangenen o.a. Partner die Pflicht zum Unterhalt oder anderen Zahlungen entlassen wird. Also das Gegenteil der gegenwärtigen Situation. Wie kommst Du zu Deiner?

Gruß, Andreas


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