Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Eine kleine Anmerkung zur Ethik von Pflichttests.

Thomas Lentze, Sunday, 19.12.2004, 01:30 (vor 7718 Tagen) @ Gast316

Als Antwort auf: Re: Eine kleine Anmerkung zur Ethik von Pflichttests. von Gast316 am 18. Dezember 2004 21:15:35:

Was meinst Du mit "den Anreiz, die Ehe auf die Scheidung hin zu konzipieren" ?<

Das Wort "Ehe" gehört hier nicht hin. Da habe ich etwas reingebracht, was zu einem andern Thema gehört.

Es sei aber auf folgenden Fall (kein Einzelfall!) hingewiesen: Eine Ausländerin will in Deutschland bleiben, hat jedoch keinen dauerhaften Aufenthaltstitel. Abhilfe: sie setzt ein Kind in die Welt. Gleichzeitig ist ein Deutscher da, der hierzu eine Vaterschafts-Erklärung abgibt. Automatisch ist das Kind Deutscher, und die Frau kann bleiben. Der "Vater" aber ist verschwunden und wird nicht mehr gesehen. Das Geld für eine weite Reise hat er natürlich bekommen - von der Familie der Mutter. Somit hat die Frau durch organisierten Betrug einen Aufenthaltstitel erwirkt, und das Kind wird seinen Vater nie kennen. Mit einem Pflichttest wäre dieser Schwindel nicht möglich.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum