Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Eine kleine Anmerkung zur Ethik von Pflichttests.

Andreas (d.a.), Saturday, 18.12.2004, 16:36 (vor 7718 Tagen) @ ChrisTine

Als Antwort auf: Frau Zypries will nur Euer Bestes... von ChrisTine am 18. Dezember 2004 11:25:17:

Nach solchen Urteilen muß also eher daraufhin gearbeitet werden, daß ein genetischer Fingerabdruck grundsätzlich nach der Geburt erstellt wird. Somit wäre dann die rechtliche und die finanzielle Situation von vornherein geklärt.



Hallo Christine,

ich wäre ebenfalls gegen eine solche Regelung. Es scheint, daß Du und Lecithin in Eurer Argumentation irgendwie beide Recht habt; zumindest könnte ich nicht nur eindeutig einem zustimmen, weil die Sache mehrere Seiten hat.

Ich würde mich aber trotzdem gegen eine solche Forderung wehren. Es paßt in unser Weltbild, alles technisch zu perfektionieren und sicherer machen zu wollen. Das beinhaltet scheinbar auch die zwischenmenschlichen Beziehungen.

Aber Vertrauen ist etwas essentiell Menschliches; ich könnte keine Beziehung führen, die nicht auf Vertrauen gegründet wäre. D.h. ich vertraue meiner Freundin, daß sie mich nicht hintergeht, und ich würde darum kämpfen, ihr weiterhin vertrauen zu dürfen; vielleicht, weil es erst dieses Vertrauen ist, das die Beziehung und mein Engagement in ihr wertvoll macht.

Deine Forderung würde umgesetzt bedeuten, daß es eine Verpflichtung des Staats wäre, das Vertrauen zwangsweise durch die Sicherheit des Gentests zu ersetzen. (Und - wie vermutlich schon ganz richtig festgestellt wurde - würde diese Intervention erst der Beginn einer Reihe ähnlicher Maßnahmen darstellen.) Sie würde eine direkte Verpflichtung zur staatlichen Intervention in das Private bedeuten, die Beziehung wäre noch ein bißchen offener und das Verhältnis noch ein wenig technologisierter. Das "Vertrauen", das eigentlich die Basis einer Beziehung bilden sollte, würde so durch einen neuen technischen Prozeß ersetzt und damit zu einer anderen bedeutungslosen Vokabel.

Bitte versteh mich nicht falsch; ich denke, wir wollen im Bezug auf die Vaterschaftsproblematik etwa das Gleiche. Das Recht des Mannes, sich über seine Vaterschaft Gewißheit zu verschaffen, muß gegeben sein, und zwar definitiv auch ohne das Einverständnis derjenigen, die ein Interesse daran hätte, den Betrug zu verheimlichen. Einen solchen Test aber - und das ist auch die große Fehleinschätzung eines Jörg Rupp - wird der Mann erst dann verlangen, wenn das Vertrauensverhältnis überhaupt schon beschädigt ist. Ich würde mich dagegen verwahren, daß das in allen Beziehungen der Fall sein sollte. - Wir sollten den Staat daher nicht dazu verpflichten wollen, so zu handeln, als sei dies quasi naturgegeben der Fall.

Ich denke, wir sollten für die unabhängige Möglichkeit des Vaterschaftstests und eine härtere Sanktionierung des Betrugs streiten. Eine zu extreme Forderung im Gegensatz zu den gegenwärtigen Zuständen würde uns, wenn wir an einer Entschärfung der Problematik interessiert sind, eher schaden, und am meisten sicher jenen, die es eigentlich nicht betrifft - in dem Fall die Beziehungen, in denen Vertrauen noch etwas bedeutet. Und ich denke, daß das trotz allem immer noch ziemlich viele sind.

Einen lieben Gruß, Andreas (d.a.)


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