Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Eine kleine Anmerkung zur Ethik von Pflichttests.

Rainer, Saturday, 18.12.2004, 16:57 (vor 7719 Tagen) @ Andreas (d.a.)

Als Antwort auf: Re: Eine kleine Anmerkung zur Ethik von Pflichttests. von Andreas (d.a.) am 18. Dezember 2004 14:36:41:

Hallo

Ich denke, wir sollten für die unabhängige Möglichkeit des Vaterschaftstests und eine härtere Sanktionierung des Betrugs streiten. Eine zu extreme Forderung im Gegensatz zu den gegenwärtigen Zuständen würde uns, wenn wir an einer Entschärfung der Problematik interessiert sind, eher schaden, und am meisten sicher jenen, die es eigentlich nicht betrifft - in dem Fall die Beziehungen, in denen Vertrauen noch etwas bedeutet. Und ich denke, daß das trotz allem immer noch ziemlich viele sind.

Das kann man auch anders sehen. Ein genereller Test würde das Vertrauen bestätigen und damit Beziehungen noch verfestigen.

Medizinisch hätte das Vorteile für viele Mütter. Bei der Problematik des Rhesusfaktors glaubt kein Arzt, ohne Vaterschaftstest, den Angaben der Mutter, wer der Vater ist. Eine Entsprechende Behandlung könnte in 50% der Fälle entfallen.

Ein genereller Vaterschaftstest ist aber gar nicht erforderlich wenn der Mann jederzeit, ohne Angabe von Gründen, so einen Test fordern kann. Das Vertrauen ist eh schon kaputt wenn ein Mann auf die Idee kommt das er nicht der Vater ist.

Wer glaubt, das ein Mann schon heute problemlos die Vaterschaft offiziel anzweifeln kann, der sollte sich die entsprechenden Stellen im BGB und ZPO und Berichte über Anfechtungsverfahren ansehen.

Noch kurz was hier gedeckt werden soll:

StGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Rainer


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