Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Das ist mal wieder ...

Norbert, Thursday, 09.12.2004, 17:09 (vor 7728 Tagen) @ Jörg Rupp

Als Antwort auf: Re: Das ist mal wieder ... von Jörg Rupp am 09. Dezember 2004 14:33:14:

Dem ist ununschränkt beizupflichten.
Ist es nicht, da gepfändet nur mit Titel kann und selbstverständlich nciht die Arbeitskraft des Mannes der Frau erhalten bleiben soll

Weil ein socher Titel kaum zu bekommen ist, oder wie?
Außerdem soll tatsächlich nicht die Arbeitskraft des Mannes ihr erhalten bleiben, sondern der Ertrag davon. Und davon möglichst viel.

, sondern das patriarchale Weltbild des Versorgers erhalten wird: die Frau kmmert sich um die Kinder und

Welch ein Quatsch!
Als ob einem Mann irgendeine Wahl bliebe.
Den schwarzen Peter bitte an
Richter, Rechtsanwälte, Gutachter und Exen weitergeben.
Sorry, muß natürlich heißen:
RichterInnen, RechtsanwältInnen, GutachterInnen und ExInnen.
Der Genderslang ist mir noch nicht so in Fleisch und Blut gegangen.

der Mann bezahlt diese Dienstleistung, da es sich ja auch um seine Brut handelt - wenn man's mal so ausdrücken darf.

Und da es 'nicht' ihre Brut ist, hat sie keine eigenen Pflichten daraus?
Eine Kindergärtnerin könnte das gleiche leisten, und gegebenenfalls bei schlechter Leistung gekündigt werden.
Der Mann darf sich hier seinen 'Dienstleister' nicht aussuchen.

Darüber hinaus sind ja nur eheprägende Einkommen EU-pflichtig.

Stimmt, es sollten aber auch die vorehlichen Einkommensverhältnisse berücksichtigt werden.
Wie z.B. beim Zugewinnausgleich.
Das eheprägende Einkommen ist ein Hirngespinst, genau wie der Erhalt dieser Verhältnisse. Die schon aus steuerlichen Gründen unmöglich sind.
Juristischer Dünnpfiff, mehr nicht.

Davon ab, dass EU nach einer angemessenen Übergangsfrist zeitlich begrenzt sein sollte - ich plädiere für 4 Jahre.

Hier sind wir mal einig.
Außerdem ist es in der Höhe zu begrenzen.
Eine Besserstellung durch EU als vor der Ehe durch eigene Arbeitsleistung, darf dann nie vorkommen.
Des weiteren ist z.B. der Aufstockungsunterhalt ersatzlos zu streichen.

Jörg

Norbert


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