Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Das ist mal wieder ... ganz interessant

Jörg Rupp, Thursday, 09.12.2004, 16:17 (vor 7728 Tagen) @ Eugen Prinz

Als Antwort auf: Re: Das ist mal wieder ... ganz interessant von Eugen Prinz am 09. Dezember 2004 11:12:56:

Danke für diesen Link.

Ich bin immer wieder überrasht, wie "Fachleute" wie Du solche Sachen nicht kennen. BAer trotzdem: kostet nix :-)

Hier noch mal die bemerkenswertesten Erkenntnisse, die doch einen starken Kontrast zu der Opferlegende der Frauen herstellen.
[quote]Nach Trennung und Scheidung sind es fast immer die Mütter, die die Kinder versorgen, und ein Viertel der Frauen erhält keinen Kindesunterhalt.
Das wirft ein bedeutsames Licht auf die Praxis der Sorgerechtszuweisung! Offenbar profitieren die restlichen 75% der Frauen doch ganz erheblich von dieser Situation, sonst würden sie in Fragen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht vielleicht etwas kompromissbereiter sein.
[/quote]

Nun, woran sich die Sorgerechtszuweisung orientiert, wissen wir alle: An der Regel des gem. Sorgerechts. Hier geht es lediglich um den Lebensmittelpunkt oder auch nur ganz lapidar um den Wohnort des Kindes/der Kinder. Diese bleiben meist bei der Mutter. Um nun eine "Praxis", wie du sie hier zu unterstellen versuchst, nachzuweisen, müsste man herausfinden, in wie vielen strittigen Fällen der Wohnort der Mutter gerichtlich zugesprochen wird. Ich befürchte, dass herauskommen wird, dass Väter meist ausziehen ohne sich darum zu kümmern, wies weitergeht.

Der häufig erhobene Vorwurf, Väter würden sich durch Flucht in Arbeitslosigkeit ihrer Unterhaltszah-lungen entziehen, wird durch die Studie nicht bestätigt:

Ein Jahr nach der Trennung haben Frauen durchschnittlich ein Drittel des Pro-Kopf-Einkommens verloren, das ihnen zwei Jahre vor der Trennung zur Verfügung stand.

Genau da wird es ungenau: Wie war dieses Pro-Kopf-Einkommen vor der Ehe definiert und von wem wurde es erwirtschaftet? [/i]

Was daran soll ungenau sein? Erinnere: erwirtschaftet werden kann das pro-Kopf-Einkommen der Familienmitglieder nur von den Erwachsenen bzw. den erwerbstätigen Kindern. So ist Haushaltsarbeit bspw. gleich zu bewerten. Das Pro-Kopf-Einkommen wird also von allen erwirtschaftet. Außerdem ging es um das Einkommen während der Ehe, nicht davor, und danach. Der Frau geht es also finanziell schlchter als vorher. Nimm das Einkommen der ganzen Familie in bar, teile es durch die Anzahl der Familienmitglieder, dann hast Du das Pro-Kopf-Einkommen. Ist doch nicht schwer? Das einzige Problem ist, zu wissen, dass 2 Erwachsene und 1 Kind nciht dreimal soviel bruachen wie 1 Erwachsener.

Obwohl die Armutsquote der Frauen von 20 Prozent (zwei Jahre vor der Trennung) auf 34 Prozent im Jahr nach der Trennung ansteigt, geht die Initiative zur Trennung hauptsächlich von ihnen aus.
Nicht wenige Frauen erfahren Vorteile durch die Scheidung

Hausmänner schneiden so schlecht ab wie Hausfrauen

Wo Männer die gemeinsamen Kinder betreuen, haben sie nach einer Trennung ähnliche Einkommenseinbussen wie alleinerziehende Mütter. Die Hälfte der alleinerziehenden Väter erfährt Einkom-mensverluste von 10 Prozent und mehr.

Öffentliche Transfers machen's möglich

Während die privaten Transfers nur etwas mehr als ein Zehntel des Haushaltseinkommens getrennt lebender Frauen bilden, beträgt der Anteil öffentlicher Transfers mehr als ein Viertel, bei Frauen mit Kindern sogar mehr als ein Drittel.
Verstehe ich das richtig, dass wir die Scheidungsfreudigkeit der Frauen auch noch mitfinanzieren....[/i]

Nein, das bedeutet, dass sie auf diese öffentlichen Transferzahlugen angwiesen sind, um zu überleben.

Zwei Drittel der Frauen, die Anspruch auf Trennungsunterhalt haben, erhalten keine Zahlungen. Noch schlechter geht es den (wenigen) anspruchsberechtigten Männern: Hier sind es rund 90 Prozent, die kein Geld bekommen. Die grosse Mehrheit der Zahlungspflichtigen wäre jedoch leistungsfähig.

"Nicht leistungsfähige Männer" sind eine Risikogruppe

10 bis 20 Prozent der unterhaltspflichtigen Männer sind nicht zahlungsfähig und kommen ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nach wegen mangelnder Ressourcen.

Hier zeigt sich neben der Frage der Kinderbetreuung vor allem die Bedeutung fehlender Erwerbsbeteiligung während der Ehe. 38 Prozent aller Frauen mit Kindern verändern nach der Trennung ihre Erwerbstätigkeit nicht und wünschen dies auch nicht, 8 Prozent verringern ihre Arbeitzeit.

Das bestätigt eine sehr beständige Beobachtung: Ungeachtet der großen öffentlichen Propaganda für die berufstätige Frau akzeptiert, ja wünscht die private Frau überwiegend klassische Rollenverteilung. Das bedeutet offensichtlich: Noch vor den Männern sind es die Frauen, die sich ändern müssen. Das ist ja auch der Tenor der Empfehlungen der Studie.[/i]

Unbewiesene Behauptung. Es mag einerseits an der fehlenden Möglichkeit liegen, Kinder zu betreuen, als auch an der Notwendigkeit, daheim bei den Kindern sein zu wollen. darüber hinaus besteht ja der Wunsch auch bei Mann und Frau, klassiche Rollenverteilung zu haben. Beide müssen sich ändern.
Der überwiegende Teil verändert aber seine Erwerbstätigkeit nach der Trennung, logo, wenn kein EU-Zahler da ist (nur in ca. 10% lt. dieser Studie).

Es besteht ein Zusammenhang zwischen gutem Kindeskontakt und gutem Zahlungsverhalten sowie zwischen mangelndem Kontakt und ausbleibendem Unterhalt. Unterhaltspflichtige Väter entziehen sich den Zahlungen besonders häufig in den Fällen, in denen kein oder nur wenig Kontakt (mehr) zu ihrem Kind besteht. Deshalb ist eine Verbesserung der Zahlungsmoral nur über eine Verbesserung des Umgangs zu erreichen.

Das kommentiert sich selbst.

Korrekt.

Jörg


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