Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Das ist mal wieder ...

reinecke54, Thursday, 09.12.2004, 13:41 (vor 7728 Tagen) @ Jörg Rupp

Als Antwort auf: Re: Das ist mal wieder ... von Jörg Rupp am 09. Dezember 2004 09:27:43:

Kennen wir doch schon lange.

Am konkretesten wirds hier:

Ein Jahr nach der Trennung haben Frauen durchschnittlich ein Drittel des Pro-Kopf-Einkommens verloren, das ihnen zwei Jahre vor der Trennung zur Verfügung stand. In den folgenden Jahren entspannt sich die Lage zunehmend wieder.

Danach meinen die das pro-kopf-einkommen. Das ist ein seltsames mass.
Beispiel: frau, mann, 2 kinder, 3k Euronen einkommen.
pro kopf: 3k/5 = 600
Nach der scheidung kommen die kinder zur frau, die nicht arbeitet.
Um das pro-kopf-einkommen beizubehalten, muesste der mann also
1800 Euronen an die frau abdruecken, obwohl er hoehere steuern
zahlen muss. Ihm blieben also weniger als 600 Euronen, um miete,
heizung, etc zu zahlen. Das pro-kopf-einkommen ist also offensichtlicher
bloedsinn.

Uebrigens heisst es auch:

Bezieher mittlerer Einkommen verzichten häufig trotz gravierender Probleme auf den kostspieligen Rechtsweg, da sich dieser angesichts zu erwartender geringer Unterhaltsbeiträge "nicht rechnet". Ausserdem zeigt sich, dass sich trotz rechtlicher Schritte die Regelmässigkeit und Vollständigkeit der Zahlungen kaum verbessern.

Das ist falsch. Der rechtsweg ist weder kostspielig noch aufwaendig. Es
kostet die frau nur ein fingerschnippen, um das gehalt ihres ex pfaenden
zu lassen (wenn er nicht selbstaendig ist). Der mann wird erst gar nicht
angehoert. Er bekommt nur die gerichts- und anwaltskosten praesentiert.

Was uebrigens nie bei den unterhaltsrechnungen beruecksichtigt wird:
der mann verliert 100% der arbeitskraft der frau. Philosophie der
unterhaltsregelung ist es aber, dass der frau 100% der arbeitskraft
des mannes erhalten bleiben soll.


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