Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Das ist mal wieder ...

Eugen Prinz, Thursday, 09.12.2004, 14:59 (vor 7728 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Re: Das ist mal wieder ... von reinecke54 am 09. Dezember 2004 11:41:00:

Das ist falsch. Der rechtsweg ist weder kostspielig noch aufwaendig. Es
kostet die frau nur ein fingerschnippen, um das gehalt ihres ex pfaenden
zu lassen (wenn er nicht selbstaendig ist). Der mann wird erst gar nicht
angehoert. Er bekommt nur die gerichts- und anwaltskosten praesentiert.

Die Ex-Frau eines Beamten z.B. hat überhaupt kein Klagerisiko.

Was uebrigens nie bei den unterhaltsrechnungen beruecksichtigt wird:
der mann verliert 100% der arbeitskraft der frau. Philosophie der
unterhaltsregelung ist es aber, dass der frau 100% der arbeitskraft
des mannes erhalten bleiben soll.

Die Frau wird dem Manne gegenüber völlig entpflichtet. Der Hebel dazu sind zu versorgende Kinder. Der Mann wird der Frau gegenüber drastischer verpflichtet, als wenn er noch mit ihr verheiratet wäre.

Das sind zwei gewichtige Argumente, die leider in der Praxis völlig unberücksichtigt bleiben und die juristische Schieflage so richtig deutlich zeigen.

Gruß von Eugen


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