Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Brief an Edeka

Odin, Thursday, 12.02.2004, 22:54 (vor 8028 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Brief an Edeka von Garfield am 12. Februar 2004 12:13:13:

Laut Gesetz kann eine Frau diese Frage nämlich auch dann mit "nein" beantworten, wenn sie bereits schwanger ist und das auch weiß. Einzige Ausnahme: Die angestrebte Tätigkeit birgt irgendein Gefährdungspotenzial für das ungeborene Kind. Nur dann ist eine Bewerberin verpflichtet, beim Vorstellungsgespräch anzugeben, daß sie schwanger ist.

Soweit ich weiß, nicht mal da! Das wurde doch letztes Jahr erst vor Gericht entschieden, daß eine Frau nichtmal da angeben muß, daß sie schwanger ist. Ich glaube, es ging um einen Job im Nachtdienst.


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