Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Problematik bei Massengentests ... und das Dilemma der Linksliberalen

Maesi, Thursday, 21.08.2003, 22:49 (vor 8203 Tagen) @ Martin

Als Antwort auf: Re: Problematik bei Massengentests ... und das Dilemma der Linksliberalen von Martin am 06. August 2003 22:00:57:

Hallo Martin

Mit flaechendeckenden Gendatenbanken wird jedoch bereits vorher begonnen zu ermitteln.

Seh' ich nicht so. Meine Adresse ist ja auch gespeichert. Eine Datenerhebung ist doch keine Ermittlung. Ermittelt wird erst, wenn Daten gezielt gesucht und verglichen werden.

Deine Adresse ist gespeichert, weil staatliche Organe sie fuer bestimmte Zwecke (z.B. Zustellen der Steuererklaerung oder amtlichen Bescheiden, in der Schweiz Zustellung von Abstimmungs- und Wahlzetteln etc.) benoetigen. Deine genetischen Fingerabdruecke benoetigt er jedoch mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht. Allgemein gilt: es sollen nur jene Daten erhoben werden, die die datensammelnde Organisation aus abwicklungstechnischen Gruenden benoetigt.

Die Datenerhebung bei flaechendeckenden Massengentests geschieht einzig und allein mit dem Ziel, Verbrechen aufzuklaeren; zu etwas anderes ist eine Datenbank mit genetischen Fingerabdruecken naemlich gar nicht nuetze. Ob Ermittlung jetzt als eine gezielte Suche nach Daten bezeichnet wird oder bereits als das Erheben und Speichern von Daten von mehrheitlich unbescholtenen Buergern auf Vorrat zum Zwecke der Verbrechensbekaempfung ist eigentlich einerlei. Die Tatsache bleibt bestehen, dass der Staat in globo seine Buerger fuer verdaechtig haelt, Verbrecher zu sein. Das ist und bleibt einfach unverhaeltnismaessig, es handelt sich um Polizeistaatmethoden.

Und Spermaspuren zeigen nur auf, dass Sex stattgefunden hat, nicht aber, ob er im Einverstaendnis beider vollzogen wurde. Somit sind wir wohl weiterhin auf Zeugenaussagen und Glaubwuerdigkeitsgutachten angewiesen.

Hat ja auch keiner gesagt, dass der Beweis der Paarung ein Beweis der Schuld ist! Aber es gibt wohl auch eine geraume Anzahl von Fällen, in denen der Beschuldigte bestreitet, mit der Klägerin kopuliert zu haben und ein Test sinnvoll ist zum Be- oder zum Widerlegen.

Wenn man konkrete Verdaechtige hat, ist dagegen ja auch nichts einzuwenden. Das trifft bei einem Massengentest aber gar nicht zu; insofern der von Dir oben erwaehnte Fall diesbezueglich voellig irrelevant. Hingegen koennten bei Massengentests im Zeitalter der Promiskuitaet eben durchaus bei einzelnen (etlichen?) Probanden positive Befunde herauskommen, ohne dass sie mit dem Delikt etwas zu tun haben.

Es ist mir klar, dass es fuer den Staat (und laengst nicht nur fuer den) verlockend und bequem ist, moeglichst viele Daten ueber seine Buerger zu speichern, damit er spaeter jederzeit darauf zugreifen und sie im eigenen Interesse aber gegen die Interessen der gespeicherten Ungluecklichen verwenden kann. Leider gibt es da so unbequeme Regelungen wie Datenschutzgesetze, Recht auf Privatsphaere usw., die (gluecklicherweise) einer masslosen Bespitzelung entgegenstehen. Sofern dem andere Interessen (z.B. bei konkreten Verdachtsmomenten bei einem Verbrechen) entgegenstehen, koennen diese Grundrechte selektiv ausser Kraft gesetzt werden, aber eben nur dann.

Wenn solche Grundrechte jedoch pauschal gekippt werden, sind die einzelnen Individuen einem uebermaechtigen Staat schutzlos ausgesetzt. Flaechendeckende Gendatenbanken (selbst wenn sie sich auf nichtcodierende Gensequenzen beschraenken) stehen diesen Grundrechten diametral entgegen. Und wenn erst einmal die Tuer fuer solche flaechendeckenden, personenbezogenen, nicht anonymisierten Datenerhebungen einen Spalt weit geoeffnet wird, wird sie sukzessive immer weiter aufgestossen werden; deshalb sollte man diesen Suendenfall gar nicht erst begehen.

Gruss

Maesi


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