Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Einspruch gegen den NS-Vergleich

Michael, Saturday, 05.07.2003, 14:42 (vor 8250 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Einspruch gegen den NS-Vergleich von Jörg am 05. Juli 2003 10:21:55:

Eine direkter Vergleich ist niemals zulässig, aber die vielen Gemeinsamkeiten im Denken, insbesondere die Täuschung der Öffentlichkeit, aber auch die akute Gefahr forden eine deutlichere Sprache wie bisher.
Wenn Du mit "deutlichere Sprache als bisher" die in ähnlich gelagerten
Foren mitunter anzutreffende Verbalwichserei meinst, kann ich nur sagen:
diese wird's hier ganz bestimmt nicht geben.
Jörg

Es gäbe sicher geeignetere Fragen um meine Vorstellung von deutlich zu erfragen. Diese würden gleichzeitig zu besseren Verständnis beitragen. Frag ich einfach mal, warum du den Sprung von deutlich zum verbalwichsen machst. Wie geschrieben deutlich, wer lügt ist ein Lügner, wer betrügt ein Betrüger.

Michael


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