Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Einspruch gegen den NS-Vergleich

Manfred, Friday, 04.07.2003, 21:55 (vor 8251 Tagen) @ Lars

Als Antwort auf: Einspruch gegen den NS-Vergleich von Lars am 04. Juli 2003 18:16:22:

Also bitte: Bei den Vergleichen auf dem Teppich bleiben!

Du verwechselst -bewußt oder aus dem falsch verstandenem moralischen Bestreben zur politischen Korrektheit- wieder einmal vergleichen und gleichsetzen. Das kommt meiner Meinung nach erstaunlich oft vor.
Zwischen zwei Sachverhalten oder "Dingen" im allgemeinen wird es immer Unterschiede und Gemeinsamkeiten geben. Ein Diskussionsforum ist u.a. dazu da über diese sachlich diskutieren zu können.

Was gänzlich anderes war z.B. der vergleich den Berlusconi im EU Parlament brachte. Er war gänzlich darauf ausgerichtet das "Opfer" zu diffamieren und vor der Menge bloszustellen. Es war genaugenommen auch kein Vergleich in Details, sondern hier wurde ja quasi gleichgesetzt und dies in einer Form, die darauf gezielt war die Ehre des Betroffenen zu verletzen, zumal dieser auch noch als Einzelperson unmittelbar angesprochen wurde.

Welche Form des "Lernens aus der Vergangenheit" würdest Du denn als zulässig erachten, wenn jedes bloße Erwähnen eines Schlüsselbegriffes aus der "Dritte Reich Ära" schon wegen irgendwelcher Unterschiede (die ja immer existieren) zum Stillschweigen führen soll?

Ich halte nicht die Vergleiche für das Problem, sondern die tatsachen die uns solche Vergleiche aufdrängen.

Schöne Grüße,
Manfred


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