Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Einspruch gegen den NS-Vergleich

Jörg , Friday, 04.07.2003, 22:37 (vor 8251 Tagen) @ Manfred

Als Antwort auf: Re: Einspruch gegen den NS-Vergleich von Manfred am 04. Juli 2003 19:27:02:

Und was gedenkst Du damit zu erreichen?

Vielleicht einen etwas sachlicheren Umgang mit dem Forumsthema? ;-)

Wem glaubst Du damit zu nützen?

Allen denjenigen, die nicht Extrem-Vergleiche für sinnvoll halten, sondern
angemessene Vergleiche (wenn man denn Vergleiche anstellen will).

Ich halte es für doof einen Vergleich gezielt mißverstehen zu wollen.

Von gezieltem Mißverstehen kann keine Rede sein.
Die beabsichtigte Wirkung ist mir durchaus bewußt.

Hier wurde keine Person namentlich direkt oder indirekt beleidigt.

Keine Person wurde beleidigt, sondern der gesunde Menschenverstand. ;-)

Ich habe ernshaft Bedenken wie man eine Herausforderung wie den Feminismus bekämpfen will, wenn man so schnell geistige Barrieren aufbaut.

Es geht mir nicht um den Aufbau, sondern um den Abbau einer geistigen
Barriere. Mit anderen Worten: Sich auf Extreme zu versteifen stellt
bereits die Ausprägung einer geistigen Barriere dar.

Gruß, Jörg


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