Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Einspruch gegen den NS-Vergleich

Jörg , Saturday, 05.07.2003, 13:21 (vor 8250 Tagen) @ Michael

Als Antwort auf: Re: Einspruch gegen den NS-Vergleich von Michael am 05. Juli 2003 10:12:23:

Eine direkter Vergleich ist niemals zulässig, aber die vielen Gemeinsamkeiten im Denken, insbesondere die Täuschung der Öffentlichkeit, aber auch die akute Gefahr forden eine deutlichere Sprache wie bisher.

Wenn Du mit "deutlichere Sprache als bisher" die in ähnlich gelagerten
Foren mitunter anzutreffende Verbalwichserei meinst, kann ich nur sagen:
diese wird's hier ganz bestimmt nicht geben.

Jörg


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