Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen!

Jörg, Tuesday, 11.03.2003, 15:26 (vor 7737 Tagen) @ Alex

Als Antwort auf: Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Alex am 11. März 2003 13:14:22:

Es dürfte sehr schwer sein sich um den §1 Art 3 des GG herumzuschlavinern, oder?

Na, bis jetzt haben sie es auffallend lange geschafft. Das Grundgesetz interessiert ja in anderen Fällen, wenn Frauen bevorteilt können, offenbar auch keinen Menschen.

Polemik führt zu nichts. Gab es jüngere Entscheidungen beim VerfG? Hast Du oder jemand anders dazu was?

Also wenn schon abkürzen, dann bitte richtig: Es heißt BVerfG und nicht
VerfG. Desweiteren enthält das GG Artikel und keine Paragraphen.
Aber nun genug der Besserwisserei. ;-)

Meiner Meinung nach liegt der springende Punkt ganz woanders: Es war ja
gerade der EuGH, der Frauen den Weg in die Bundeswehr ermöglicht hat.
Wenn nun eben dieser an der Wehrpflicht ausschließlich für Männer festhält
ist das freundlich ausgedrückt doch schon sehr verwunderlich.

Gruß, Jörg


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