Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen!

Alex, Tuesday, 11.03.2003, 15:07 (vor 7737 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: EuGH weigert sich, Ungleichbehandlung von Männern anzuerkennen! von Ferdi am 11. März 2003 12:29:20:

Hallo Ferdi.

Nu laß mal die Kirche im Dorf!

In dem Urteil des EuGH steht eigentlich nur drinne:
"Wir sind nicht zuständig"... oder genauer:
"Wir haben über Militär-Organisation der einzelnen Mitgliedsstaaten nichts zu befinden, weil dies in den Grundlagen, die die Europäische Gemeinschaft festgelegt hat ausdrücklich ausgeklammert wurde."

Somit war der EuGH die falsche Instanz!

Die Leiche liegt somit im Keller der BRD! Und wäre somit eher eine Verfassungsbeschwerde wert gewesen, als eine Klage beim EuGH. Oder ging die Voraus?

Es dürfte sehr schwer sein sich um den §1 Art 3 des GG herumzuschlavinern, oder?

Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz;Gleichberechtigung von Männern und Frauen;Diskriminierungsverbote]

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes,seiner Abstammung, seiner Rasse,seiner Sprache,seiner Heimat und Herkunft,seines Glaubens,seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Gibts denn schon Verfassungsbeschwerden aus jüngerer Zeit dazu? Und wenn ja, wie wurde eine Ablehnung begründet?

Wo ich hin möchte, stünde sowieso ein Berufsheer, weil ich die Zustände kenne (war selbst beim Bund) und da nach meiner Einschätzung einen ziemlichen, sorry, "Sauladen" erlebt hab.

Mein Vorschlag wäre ein allgemeines Soziales-Pflichtjahr, wobei eine Laufbahn in der Armee von dieser Pflicht entbinden würde. Ebenso weiterhin Mitgliedschaft in Feuerwehr, THW usw. wie gehabt.

Sagt mal Bescheid, ob es Verfassungsbeschwerden gab, in jüngerer Zeit. Wenn ja, und da wird ein Ping-Pong zwischen VerfG und EuGH gespielt, und jeder verweist nur auf die andere Instanz, dann könnte das VerfG wohl selber bald auf der Anklagebank sitzen...

Liebe Grüße

Alex

Hallo guten Tag!
Wahnsinnige Enttäuschung und totaler Zweifel an dem Rechtsempfinden des EuGH macht sich bei mir breit. Der EuGH hat die Männerwehrpflicht bestätigt. In der Begründung windet er sich wie die Katze um den heissen Brei und schreib was von "...fällt nicht in den Entscheidungsspielraum der europäischen Gerichtsbarkeit".
Hier haben die Männer in Deutschland eine wichtige Schlacht verloren. Was bleibt denn jetzt noch im Kampf gegen die Missachtung des Gleichberechtigungsanspruches? Doch nur noch ein Generalstreik aller wehrpflichtigen Männer. Das wäre legitim, da er der Durchsetzung des Grundgesetzartikels 3 Abs. 3 dient. Und passieren könnte ihnen auch nicht viel, denn sie können ja nicht alle bestraft werden. Das Unrechtsregime der femisexistischen Terrorjustiz bräche endlich zusammen!
Ich wünsche diesen Unrecht sprechenden Richtern alles erdenklich Schlechte!
Gruss,
Ferdi


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