Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Sexismus - Blödsinn

Jolanda, Wednesday, 19.02.2003, 15:44 (vor 7740 Tagen) @ santana

Als Antwort auf: Re: Sexismus - Blödsinn von santana am 19. Februar 2003 12:29:43:

Hallo santana

Die überwiegende Mehrheit aller geschiedenen Frauen kriegen doch gar keinen Ehegattenunterhalt.

--Ich lebe in der Schweiz, ich kann eh nur begrenzt für Deutschland sprechen, weil ich die Gesetze bei euch einfach zu wenig kenne.

Aber bei uns ist es so, dass die Frauen, die Kinder haben, bis mindestens zum 12. Jahr des jüngsten Kindes Ehegattenunterhalt bekommen.

Bei den bestehenden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahre ist ausserdem eine Erwerbstätigkeit sehr sehr schwierig.

---Ist hier in der Schweiz noch schwieriger, weil wir weder Blockzeiten noch Betreungsplätze haben für Kinder unter 5 Jahren. Wir haben nicht mal genug Betreuungsplätze, die von den Eltern voll bezahlt werden, sogar da fehlen uns 220`000 Plätze :-(
Umso wichtiger erscheint mir, dass die Kinderbetreuung wenn immer möglich unter den Eltern aufgeteilt wird, so dass beide die Möglichkeit haben, sich nach einer Trennung/Scheidung wieder selbständig zu versorgen.
Ich denke ohne Mithilfe von beiden Elternteilen ist das meistens schwer zu regeln.

Und auch bei Kiga-Kindern ist mehr als eine Teilzeiterwerbstätigkeit kaum drin, wenn man sich mal so die Kiga-Öffnungszeiten anschaut.

---Hier kannst du als Elternteil froh sein, wenn du bei mehr als einem Kind mal beide für mehr als 2 Stunden zusammen weg hast :-(

Es gibt eine Erwerbsobliegenheit von Ex-Frauen. Ob nun die Altersstaffelung korrekt ist, ist ne andere Frage, aber wenn es keine mit einer Erwerbstätigkeit vereinbare Betreuungsmöglichkeit gibt, dann wird es wohl schwierig.

---Ich wäre für eine grosszügige Regelung was den Ehegattenunterhalt betrifft, bis das Kind 4 Jahre alt ist, aber dann sollte bereits eine Zurückstufung statt finden, je älter das Kind wird, desto mehr sollten sich die Eltern bemühen gemeinsam für die Kosten auzukommen.

Ja. Und viele Männer merken erst bei einer Scheidung, welche Nachteile es hat, wenn die Frau Hausfrau war. Das sollten sie sich bereits in einer Ehe überlegen, und entsprechend handeln (Erziehungsurlaub beider Eltern, TEilzeit beider Eltern etc.). Da ja beim Sorgerecht noch immer stark nach dem Kontinuitätsprinzip entschieden wird, könnte das auch ihre Position stärken, wenn sie das ABR wollen.

---Ja, das merken sie allerdings meist nach einer Scheidung. Klar sollten sich Eltern viel früher überlegen, in was sie sich da oftmals hineinmanövrieren und was das für Folgen haben kann.
Die meisten Väter wollen sehr wohl auch Zeit mit ihren Kindern verbringen, es erstaunt mich immer wieder, wie sich auch viele Frauen nur schwer mit dem Gedanken anfreunden können, dass sie die Kinder mit dem Vater teilen müssen, dass man von der konventionellen Regelung abweicht und Modelle sucht, die in jedem Fall für alle Beteiligten eine weitaus bessere Lösung darstellen würde und die beide auch unabhängiger machen würde.

Es müssen beide wollen und ich denke, dass es oftmals beide zu wenig wollen, weil beiden nicht klar ist, dass diese Lösung für die Kinder und auch für sie selbst die sicherste darstellt, egal was geschieht.

Liebe Grüsse
schickt dir
Jolanda

Rest wg. Zustimmung gesnippt.
mfg
santana


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