Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Sexismus - Blödsinn

santana, Tuesday, 18.02.2003, 12:36 (vor 7741 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Re: Sexismus - Blödsinn von Arne Hoffmann am 16. Februar 2003 10:50:38:

Ich habe ausnahmsweise leider keine passende Quelle zur Hand, aber soweit ich weiß, geht das nicht so einfach. Da gab´s doch mal den Fall eines Mannes, der statt seines Berufs ein Studium aufnehmen wollte, was aber bedeutet hätte, dass er seiner Ex nicht mehr soviel Unterhalt hätte zahlen können, wie es ihrem bisherigen Lebensstandard entsprochen hätte. Das Gericht hat ihm auf die Finger geklopft und erklärt, dass so ein Verhalten nicht statthaft sei. Er musste für seine Ex in einem Job weiterschuften, den er nicht mehr ausüben wollte. Natürlich ist das allmählich von moderner Sklavenhaltung immer weniger zu unterscheiden.

Du irrst.

"Unterhaltsreduzierung bei Studium
Ein Polizeibeamter entschloss sich, ein Studium an einer Beamtenfachhochschule zu absolvieren, um in den gehobenen Polizeidienst aufgenommen zu werden. Wegen der damit verbundenen Einkommensminderung beantragte er beim zuständigen Familiengericht die Herabsetzung des auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs geschuldeten Unterhalts an seine geschiedene Ehefrau und sein Kind.

Das Oberlandesgericht Bamberg entschied, dass die Unterhaltsberechtigten die mit der beruflichen Umorientierung des Unterhaltsverpflichteten verbundene Unterhaltsminderung hinzunehmen haben, soweit der Mindestunterhalt gewährt ist und die zeitweise Unterhaltsreduzierung bei Abwägung der gegenseitigen Interessen zumutbar ist. In dem zu entscheidenden Fall hielt das Gericht die Unterhaltsreduzierung für zumutbar, zumal die Unterhaltsberechtigten auch von den nach Abschluss des Studiums höheren Bezügen des geschiedenen Ehemanns bzw. Vaters profitieren würden.

Die Richter wiesen noch darauf hin, dass im Falle der Unzumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtete der Unterhaltsverminderung notfalls dadurch entgegenzuwirken hat, dass er entsprechende Rücklagen bildet oder sogar einen Kredit aufnimmt, um seine Einkommensminderung aufzufangen.

Beschluss des OLG Bamberg vom 21.07.1999
2 WF 108/99
FamRZ 2000, 307

mfg

santana

Quelle: http://www.finanztip.de/recht/familie/ur15p00026.htm


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