Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Sexismus - Blödsinn

santana, Wednesday, 19.02.2003, 14:29 (vor 7740 Tagen) @ Jolanda

Als Antwort auf: Re: Sexismus - Blödsinn von Jolanda am 18. Februar 2003 22:51:02:

---Wäre ein guter Ansatzpunkt...auf jedenfall, ich denke auch, dass das die idealste Lösung darstellt, vor allem auch für die Kinder. Denn auch wenn man kein Paar mehr ist, man bleibt ein Leben lang Eltern, dass ist die Verantwortung, die wir tragen. Und beide haben Pflichten und sollten deshalb auch die gleichen Rechte haben, gerade im Bezug auf die Kinder.

ACK.

Da muss guter Wille her, von beiden Seiten, ich denke, die Frauen können hier noch viel mehr tun und wirklich Verantwortung übernehmen und eigenständig werden, indem sie endlich anfangen wirklich unabhängig zu existieren, ohne dass immer ein zahlender Mann dahinter stehen muss.

Die überwiegende Mehrheit aller geschiedenen Frauen kriegen doch gar keinen Ehegattenunterhalt.
Bei den bestehenden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahre ist ausserdem eine Erwerbstätigkeit sehr sehr schwierig.
Und auch bei Kiga-Kindern ist mehr als eine Teilzeiterwerbstätigkeit kaum drin, wenn man sich mal so die Kiga-Öffnungszeiten anschaut.

Ich kann als Frau nicht den Mann nehmen und ihn dann ein halbes Leben lang zahlen lassen um das gemeinsame Kind alleine gross zu ziehen um allen zu beweisen, dass es dazu keinen Vater braucht, nur warum geht das dann nicht ohne "Zahlesel"?

Es gibt eine Erwerbsobliegenheit von Ex-Frauen. Ob nun die Altersstaffelung korrekt ist, ist ne andere Frage, aber wenn es keine mit einer Erwerbstätigkeit vereinbare Betreuungsmöglichkeit gibt, dann wird es wohl schwierig.

Oft war man wirklich hilflos, fassungslos, viele Männer bemerken erst in dieser Phase, wie ausgeliefert sie sind, wie wenig sie tun können, wenn es um die Kinder geht. Wie viel sie das kosten wird und wie lange sie bezahlen müssen.

Ja. Und viele Männer merken erst bei einer Scheidung, welche Nachteile es hat, wenn die Frau Hausfrau war. Das sollten sie sich bereits in einer Ehe überlegen, und entsprechend handeln (Erziehungsurlaub beider Eltern, TEilzeit beider Eltern etc.). Da ja beim Sorgerecht noch immer stark nach dem Kontinuitätsprinzip entschieden wird, könnte das auch ihre Position stärken, wenn sie das ABR wollen.

Rest wg. Zustimmung gesnippt.

mfg

santana


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