Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Sexismus - Blödsinn

Arne Hoffmann, Tuesday, 18.02.2003, 18:05 (vor 7741 Tagen) @ santana

Als Antwort auf: Re: Sexismus - Blödsinn von santana am 18. Februar 2003 13:49:45:

Hi santana,

Welche generellen Statuten sollen das sein?

Weiß ich nicht, ich habe ja mit dem Sozialamt wenig zu tun. Wie ich schon zu Beginn der Diskussion erwähnt habe, weiß ich diesmal leider nicht mehr, in welchem Text ich darüber gelesen habe. Da müsste Andi allenfalls seine Bekannte noch mal drauf ansprechen. Sie scheint es ihm ja eindeutig mitgeteilt zu haben.

Natürlich wird vor Gericht der Einzelfall betrachtet.

Ja. Nur hat sich ja vor allem deshalb eine Männer- in Väterbewegung in unserem und anderen Ländern herausgebildet, weil die Betroffenen bei diesen Einzelfallentscheidungen die Gewichte sehr stark zugunsten der Frau verlagert sehen. Was natürlich auch daran liegt, dass _er_ typischerweise die Ernährerrolle innehat: Wenn der Mann die Frau während der Ehe versorgen und sein Leben entsprechend planen durfte, darf er es eben auch hinterher, selbst wenn sie dafür längst keine "Gegenleistung" mehr erbringt.

Mir ist auch ein Urteil bekannt, wo eine Frau verpflichtet wurde, weiterhin Unterhalt für ihre Kinder aus erster Ehe zu zahlen, obwohl sie in ihrer zweiten Ehe schwanger geworden war und gerne jetzt Hausfrau und Mutter geworden wäre.

Bei Kindesunterhalt finde ich das ohnehin okay - ebenfalls geschlechtsunabhängig. Die Elternschaft ist ein Band, das nicht einfach aufgelöst werden kann und kein Bund auf Gegenseitigkeit wie eine Ehe.

Glaubst du mir so, oder soll ich das auch nochmal raussuchen?

Hätte ich dir auch so geglaubt, aber danke trotzdem. :-)

Dafür gibt es Gerichte - wenn alles so eindeutig wäre, bräuchten wir die nicht, sondern könnten eine Checkliste abhaken.

Klar. Aber vieles ist ja doch gesetzlich festgelegt oder wird den Richtern in der Auslegung zumindest sehr nahegelegt.

Die Verpflichtungen aus erster Ehe werden halt tendenziell als vorrangig gegenüber Zukunftsplanungen gesehen. Was ich auch für legitim halte.

Ehrlich? Kannst du das ein bisschen ausführen? Angenommen, ich wäre Hausmann und schreibe nebenher seltsame Bücher, während meine Frau gut verdient und das Geld für uns ranschafft - ich würde nicht erwarten, dass sie auch nach unserer Ehe ihre Lebensplanung danach ausrichtet, dass ich genügend Unterhalt von ihr bekomme.

Herzlicher Gruß

Arne


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