Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Was für eine gequirrlte Kacke

Diana, Sachsen, Wednesday, 29.07.2009, 23:59 (vor 5995 Tagen) @ Gelegenheitsposter

Das ist zwar einerseits richtig, andererseits gibt auch in jenen Fällen,
in denen die Natur überwunden wird, Debatten um pro und kontra. Dass die
Natur nicht in jedem Fall als das maßgebende Kriterium gilt, bedeutet
nicht, dass dieser Gedanke gänzlich überholt sei. In dieser speziellen
Angelegenheit müsste man sich die Frage stellen, was es bedeutet, den
Anspruch an Natürlichkeit von Reproduktion und Kinderaufzucht aufzugeben
und Familie als verwaltungstechnischen Begriff fasst, der sich in letzter
Instanz nicht auf Naturrecht, sondern auf politische gesetze berufen kann
und muss. Das wird vielleicht sehr schnell als Konservative Polemik
abgebügelt, aber rein vom theoretischen Standpunkt aus sollte man sich
einmal überlegen, was es bedeutet, wenn Kinder nicht mehr als natürliches
Resultat einer besonderen Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau
gesehen werden, sondern als etwas, wozu der Staat ein Recht und dann in den
verwalteten Fällen auch die Mittel vergibt.

Wenn du aus der ursprünglich natürlichen und naturgegebenen Fortpflanzung per Gesetz einen "Verwaltungsakt" machen willst, dann müsste folgerichtig JEDER, bevor ein Kind "bekommt" oder auch nur "macht", einen schriftlichen Antrag beim Staat stellen. Da hypothetisch aus JEDEM einzelnen Geschlechtsakt ein Kind entstehen KÖNNTE, müsste also JEDER Bürger VOR JEDEM Geschlechtsakt einen schriftlichen Antrag beim Staat auf "Genehmigung" stellen.

Kein "Naturrecht" mehr - sondern ein per politischem Gesetz geregelter Verwaltungsakt. Poppen ohne Genehmigung des Staates verboten.

Oder wie genau meinst du das bzw. stellst du dir das in der Praxis vor?

Ich kann dir sagen, was dabei herauskäme: ein neuer "Lebensborn". Genehmigung bekommen die, die vom Staat für "fortpflanzungswürdig" befunden werden - wenn die Kinder dann da sind, kommen sie in staatlich organisierte Aufzuchtheime. Wer "aus Versehen" poppen und damit "unerlaubt" Kinder in die Welt setzen könnte, wird sterilisiert, sofern der Staat der Meinung ist, dass diese Menschen als "nicht fortpflanzungswürdig" einzustufen sind.


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