Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wolfspergers Gewalttat

Dummerjan, Friday, 12.06.2009, 15:26 (vor 6136 Tagen) @ Helen

Mit der Zeit wird es für Wolfsperger zusehends schwieriger, seine

Tochter

regelmäßig zu sehen. Eva Röll erklärt vor Gericht, sie und Hanna hätten
Angst vor ihm, weil er vor zwei bis drei Jahren manchmal cholerisch

gewesen

sei. Als Hanna drei Jahre alt ist, muss das Gericht den Umgang regeln.

Wenn

Wolfsperger sie alle zwei Wochen abholen darf, steht der neue Mann mit
Hanna in der Tür und erklärt ihm, wie er sich um sie kümmern muss.

Eines

Tages klammert Hanna sich am Bein des neuen Mannes fest. Der Mann habe

zu

ihm gesagt: „Du siehst doch, dass das Kind nichts von dir wissen will.“
Dennoch nimmt Wolfsperger Hanna auf den Arm und geht mit ihr weg. Der

Neue

sei hinter ihm hergerannt und habe ihn festgehalten. „Ein Jahr lang

habe

ich mich mit diesem Typen herumgeschlagen, und immer saß ich am

kürzeren

Hebel. Ich bin eigentlich ein friedfertiger Mensch, aber in dem Moment

war

es plötzlich zu viel, ich hatte mich nicht mehr im Griff. ,Du Wichser,

du

blödes Arschloch, du Drecksau!', habe ich gebrüllt und ihm gegen die

Beine

getreten. Wenn ich labiler gewesen wäre, hätte ich mir vielleicht
irgendwann eine Knarre besorgt und ihn umgeblasen“, sagt

Wolfsperger.<<<

Ich glaube, diese Geschichte spricht für sich selbst. Da Wolfsperger
selbst zugibt, cholerisch zu sein und manchmal ausflippt, ist das Kind bei
der neuen Familie vielleicht wirklich besser aufgehoben. Im Grunde zeigt
die Geschichte aber nur, wie blöd sich alle Beteiligten angestellt haben.
Gott sei Dank gibt es auch andere Beispiele.

"> Ich glaube, diese Geschichte spricht für sich selbst. Da Wolfsperger

selbst zugibt, cholerisch zu sein und manchmal ausflippt"

helen, Du erzählst Unsinn. jemanden festzuhalten ist eine körperliche Einwirkung. Dagegen darf man sich mit geeigneten Mitteln zur Wehr setzen.

Wenn Dich jemand einfach festhält darfst Du Dich befreien, ohne daß dies eine Straftat ist.

Noch mal in Kurzfassung: Körperlicher Angriff erlaubt körperliche Gegenwehr.

Offensichtlich hat dieser Angrfiff noch nicht einmal den Weg vor den Richter in geeigneter Weise gefunden, sonst hätte Herr Wolfsperger allenfalls noch begleiteten Umgang. So wäre es jedenfalls in Bayern.

Ich würde jetzt bitten, die Behauptung der Gewalttätigkeit Hernn Wolfspergers zu unterlassen. Ansonsten würde ich mich an den Forenbetreiber wenden, da eben auch üble Nachrede eine Straftat ist. Die Hausnummer zu finden ist eine Übung im Bedienen einer Suchmaschine.


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