In einem Rechtsstaat geht Beweislastumkehr eigentlich gar nicht. - Wirklich?
Eine ganz ganz ganz üble Geschichte: Beweislastumkehr nennt man das, und
das geht eigentlich in einem Rechtsstaat gar nicht.
Tom, dass dies durchaus geht, dass wissen wir ja.
Natürlich "gehen" Gesellschaften mit Beweislastumkehr (wem deine Beispiele nicht reichen, der möge in ein beliebiges Geschichtsbuch blicken). Nur sind diese dann nicht mehr "rechtsstaatlich" (selbst wenn sie dich selber als solche bezeichnen). Ich stimme Tom hier absolut zu.
Robert
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Bill,
24.05.2009, 15:22
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Mustrum,
24.05.2009, 16:31
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Sophisticus,
24.05.2009, 18:45
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Mustrum,
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Mustrum,
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Holger,
25.05.2009, 01:34
- geht doch - Holger, 25.05.2009, 22:40
- Wichtige Nachfrage - Holger, 25.05.2009, 10:11
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Sophisticus,
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Christine,
24.05.2009, 20:46
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Tom,
24.05.2009, 22:26
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Mus Lim,
25.05.2009, 02:22
- In einem Rechtsstaat geht Beweislastumkehr eigentlich gar nicht. - Wirklich? - Robert, 25.05.2009, 13:56
- In einem Rechtsstaat geht Beweislastumkehr eigentlich gar nicht. - Wirklich? -
Mus Lim,
25.05.2009, 02:22
- Das Urteil dürfte vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) keinen Bestand haben - Mus Lim, 25.05.2009, 01:56
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Tom,
24.05.2009, 22:26
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