Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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In einem Rechtsstaat geht Beweislastumkehr eigentlich gar nicht. - Wirklich?

Robert ⌂, München, Monday, 25.05.2009, 13:56 (vor 6059 Tagen) @ Mus Lim

Eine ganz ganz ganz üble Geschichte: Beweislastumkehr nennt man das, und
das geht eigentlich in einem Rechtsstaat gar nicht.

Tom, dass dies durchaus geht, dass wissen wir ja.

Natürlich "gehen" Gesellschaften mit Beweislastumkehr (wem deine Beispiele nicht reichen, der möge in ein beliebiges Geschichtsbuch blicken). Nur sind diese dann nicht mehr "rechtsstaatlich" (selbst wenn sie dich selber als solche bezeichnen). Ich stimme Tom hier absolut zu.

Robert

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Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."


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