Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Urteil dürfte vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) keinen Bestand haben

Mus Lim, Monday, 25.05.2009, 01:56 (vor 6060 Tagen) @ Christine

http://anonym.to/?http://www.faz.net/s/Rub8EC3C0841F934F3ABA0703761B67E9FA/Doc~E0AA337601567490EACA2F2329E91533B~ATpl...

Nach Überzeugung des Gerichts konnte der Arbeitgeber nicht beweisen,
dass die Stellenbesetzung aus anderen Gründen erfolgte. Die Richter
sprachen der Frau Schadensersatz in Höhe der Vergütungsdifferenz zwischen
beiden Stellen zu, und zwar ohne zeitliche Grenze bis an das Ende ihres
Arbeitsleben. Darüber hinaus gab es noch ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro
wegen der erlittenen Persönlichkeitsrechtsverletzung (Az. 15 Sa 517/08).
Das Urteil dürfte nicht nur wegen der eigenwilligen
Schadensersatzberechnung vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) keinen Bestand
haben.

Hat bei dem Urteil bereits der Wunsch vieler Feminstinnen Pate gestanden?

Grübelnd - Christine

Das Urteil dürfte vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) keinen Bestand haben?

Vor einem Familiengericht dürfte das allerdings Bestand haben und nennt sich "Aufstockungsunterhalt"!

Übers Grübeln schon hinaus und zunehmend wütend werdend - Mus Lim

PS:
Deutschlandradio - Kontrovers
Familie, Kinder, Partnerschaften - Wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht?
Ab 20:00 min

* Isabelle Götz, Richterin am OLG München und stellv. Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages
* Eva Möllring, CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
* Ulrich Müller, Bundesvorstand Väteraufbruch für Kinder


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