Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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In einem Rechtsstaat geht Beweislastumkehr eigentlich gar nicht. - Wirklich?

Mus Lim, Monday, 25.05.2009, 02:22 (vor 6060 Tagen) @ Tom

Eine ganz ganz ganz üble Geschichte: Beweislastumkehr nennt man das, und
das geht eigentlich in einem Rechtsstaat gar nicht.

Tom, dass dies durchaus geht, dass wissen wir ja.

1. Seit 1977 kann jede Frau ohne Angabe von Gründen die Scheidung einreichen und Unterhalt erfolgreich einklagen. Dies war zuvor nur möglich, wenn der Mann schuldig geschieden wurde.
Mit dem Feminismus wurde es dann obsolete die Schuldfrage zu stellen, weil der Mann bekanntlich ja zu 100% schuldig ist und deshalb immer zu zahlen hat.

2. Seit dem 1. Januar 2002 kann ein Mann von Staats wegen ohne Anklage und Beweise (d.h. auch ohne Verteidigungsmöglichkeit) aus seiner Privatwohnung "entfernt" werden.

3. Ein Mann muss für Kuckuckskinder Unterhalt zahlen. Nicht die Frau muss beweisen, dass es sein Kind ist sondern er muss beweisen, dass es nicht seins ist, was er aber nicht darf, weil heimlich genannte Vaterschaftstests (dienen sie dem Staat oder der Frau werden sie nicht "heimlich" genannt sondern staatlich angeordnet) verboten sind.

Wenn dieses rechtsstaatlich bedenkliche Prinzip nun auch in der Wirtschaft
zugunsten von Frauen eingeführt wird, ist das nichts anderes als
flächendeckende Quotenregelung durch die Hintertür.

Für Quotenregelungen aller Art sind Feministinnen nicht auf Hintertüren angewiesen.

Wir müssen nur via Frauenquote genügend inkompetente Frauen überall in Staat und Wirtschaft platzieren und der Untergang ist uns sicher.

Per Scheidung erleben Männer ja schon oft genug den persönlichen Untergang.


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