Mit Zahlen gegen die Diskriminierung
Eine ganz ganz ganz üble Geschichte: Beweislastumkehr nennt man das, und das geht eigentlich in einem Rechtsstaat gar nicht. Denn es ist nahezu unmöglich zu beweisen, daß man etwas NICHT getan hat.
Beweislastumkehr gilt meines Wissens nur im Profisport, und nur dort macht es Sinn: Wenn im Körper eines Athlethen eine Dopingsubstanz gefunden wird, wird er bestraft. Normalerweise müßte man ihm in einem Rechtsstaat auch noch nachweisen, daß er das Doping wissentlich und willentlich zu sich genommen hat. Weil das aber nur selten möglich ist, gilt hier die Beweislastumkehr: der Sportler muß beweisen, daß die Substanz ohne sein Wissen und gegen seinen Willen in seinen Körper gekommen ist.
Weil Beweislastumkehr rechtsstaatlich sehr problematisch ist, haben alle Profisportler dieser juristischen Ausnahmeregelung zugestimmt, anders könnte man der Dopingproblematik nicht beikommen.
Wenn dieses rechtsstaatlich bedenkliche Prinzip nun auch in der Wirtschaft zugunsten von Frauen eingeführt wird, ist das nichts anderes als flächendeckende Quotenregelung durch die Hintertür.
Grüße
Tom
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Bill,
24.05.2009, 15:22
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Mustrum,
24.05.2009, 16:31
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Sophisticus,
24.05.2009, 18:45
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Mustrum,
24.05.2009, 21:11
- Mit Zahlen gegen die Diskriminierung - Rainer, 24.05.2009, 21:53
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Mustrum,
24.05.2009, 21:11
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Holger,
25.05.2009, 01:34
- geht doch - Holger, 25.05.2009, 22:40
- Wichtige Nachfrage - Holger, 25.05.2009, 10:11
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Sophisticus,
24.05.2009, 18:45
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Christine,
24.05.2009, 20:46
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Tom,
24.05.2009, 22:26
- In einem Rechtsstaat geht Beweislastumkehr eigentlich gar nicht. - Wirklich? -
Mus Lim,
25.05.2009, 02:22
- In einem Rechtsstaat geht Beweislastumkehr eigentlich gar nicht. - Wirklich? - Robert, 25.05.2009, 13:56
- In einem Rechtsstaat geht Beweislastumkehr eigentlich gar nicht. - Wirklich? -
Mus Lim,
25.05.2009, 02:22
- Das Urteil dürfte vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) keinen Bestand haben - Mus Lim, 25.05.2009, 01:56
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Tom,
24.05.2009, 22:26
- Mit Zahlen gegen die Diskriminierung -
Mustrum,
24.05.2009, 16:31