Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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ab jetzt: fiktives Vermögen

der_quixote, Saturday, 16.05.2009, 15:26 (vor 6068 Tagen) @ hammerhart

Also Leute, das wird ja immer besser:
Scheiden
soll weniger wehtun

Zitat:
Bei Ehescheidungen soll künftig das Vermögen gerechter aufgeteilt
werden

moin,

die Frage welche sich mir auch stellt.
Wenn ich mit Verbindlichkeiten, die ich bedienen kann in die Ehe gehe, diese aber Aufgrund des erhöhten Ausgabevolumens (2 oder 3 Personen vom Geld einer lebend), nicht mehr (zur Gänze), bezahlen kann, gilt das dann< als negatives Negativ oder negatives positiv oder ... Einkommen ?

Bsp. Fünfjährige Ehe.

Er 10 Tsd. Verbindlichkeiten. verdient aber genug. Geht eine Ehe ein.
Sie kein EK.
Kind wird geboren.

Weder die Verbindlichkeiten noch deren Zinses Zins können voll bedient werden.Mal 50 € übrig. Mal 100 €).
Die Ehe geht auseinander, die Verbindlichkeiten sind inzwischen Schulden und auf 25 Tsd. angewachsen..

Müsste dann nicht die getrennnte Person die hälftige Differenz zwischen negativem Anfangsvermögen 10 Tsd. und 25 Tsd. € also 15 Tsd./2 tragen ?

Ist vielleicht ein wenig umständlich formuliert aber bei(m) Zahlen tue ich mich schwer..

Gruss Frank


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