Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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ab jetzt: fiktives Vermögen

hammerhart, Saturday, 16.05.2009, 02:14 (vor 6068 Tagen)

Also Leute, das wird ja immer besser:
Scheiden soll weniger wehtun

Zitat:
Bei Ehescheidungen soll künftig das Vermögen gerechter aufgeteilt werden

Da kann man sich schon direkt ausmalen was wohl im rest vom Text kommen wird...

Ein Beispiel: Hat der Bräutigam bei der Hochzeit 50.000 Euro Schulden und bei der Scheidung 20.000 Euro Vermögen, wird künftig ausgerechnet, dass er insgesamt 70.000 Euro "hinzugewonnen" hat. Hatte seine Partnerin, die vielleicht Hausfrau ist, vorher und nachher kein Vermögen, steht ihr ab 1. September die Hälfte zu: 35.000 Euro. Nach jetzigem Recht bekommt sie nur die Hälfte der 20.000 Euro, also 10.000 Euro.

Jetzt wird einem am Tag der Scheidung also ein "FIKTIVES VERMÖGEN" angerechnet, das man gar nicht hat.
Auf obiges Beispiel bezogen (es gäbe noch viel mehr Konstellationen an denen man nur die Ungerechtigkeitd es Scheidungsrechts erkennt!) :
Wer sagt denn dass Madame auch nur einen Cent, egal ob durch eigene finanzielle Mittel oder durch "Hausarbeit" geholfen hat, Schulden zu tilgen? Wer sagt denn dass die Hausarbeit genau die Hälfte überhaupt Wert war?
50% für Nebensächliches? Für "Rückenfreihalten"?

Aber keine Sorge, es geht noch weiter:


Auch weitere Korrekturen sollen für mehr Gerechtigkeit bei der Aufteilung des Vermögens sorgen - vor allem, wenn der reichere Partner aus Rache zahlungsunwillig ist. Nach jetzigem Recht kann er versuchen, sein Vermögen durch Reisen, Spielcasino oder andere Ausgaben schrumpfen zu lassen - damit er bei einer Scheidung weniger hergeben muss. "Zwischen Trennung und Scheidungsantrag liegt oft mehr als ein Jahr. Ich hatte schon einige Mandanten, da war plötzlich das Geld weg. Lebensversicherungen, Aktien, alles plötzlich verschwunden", so Rakete-Dombek. Diese Manipulation soll nun nicht mehr so einfach möglich sein. Denn die Beweislast liegt künftig so, dass man nachweisen muss, das Geld nicht "illoyal" verschleudert zu haben. Gelingt das nicht, muss man bezahlen - und im Zweifelsfall einen Kredit aufnehmen.

Nochmal: Wer sagt denn bitte dass die Ex auf dieses Geld überhaupt einen moralischen Anspruch hat, aus dem sich der gesetzliche ableitet?
Was soll denn diese Beweislastumkehr?
Wie soll denn ein Mann ernsthaft beweisen, dass Geld, das die Ex unterm Kopfkissen vermutet, nicht existiert? Schließlich gibts da keine Auszüge. Sie könnte quasi JEDEN irgendwie plausiblen Betrag nennen - ohne jemals existiert haben zu müssen - und der Gatte muss beweisen dass das Geld nie da war? Wie verquer ist das denn?!

Anscheinend wird die oben angesprochene Loyalität nur vom Versorger erwartet. Die Versorgte ist frei von jeder Sorge.


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