Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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ab jetzt: fiktives Vermögen

Sophisticus ⌂, Saturday, 16.05.2009, 13:26 (vor 6068 Tagen) @ vturm

Eindeutiger Aufruf zu Straftaten
(Falschbeschuldigung, Rufmord etc...).

Stimmt das? Die Aufforderung zu Straftaten ist doch vermutlich auch strafbar, oder? Nun ja, entweder es ist im Buch so formuliert, dass es juristisch unangreifbar ist. Oder es gilt halt das Frauenstrafrecht: Frau wird halt privilegiert, da ist man etwas ungenauer.

Nur so eine Spekulation meinerseits.


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