Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Im Grundgesetz gibt es nur - unmittelbare - Wahlen

Sophie X, Wednesday, 22.04.2009, 16:34 (vor 6091 Tagen) @ Rainer

Hallo

Eine Wahl über Listenplätze ist in unserem Grundgesetz nicht vorgesehen.
Das es trotzdem gemacht wird, zeigt den Wert des Grundgesetzes.

Art. 28. Grundgesetz
(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des
republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses
Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden
muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen,
unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen
hervorgegangen ist.

Art. 38. Grundgesetz
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in
allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl
gewählt
. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und
Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Rainer


Hallo Rainer,

Schwer zu beurteilen, ob eine Listenwahl nicht vorgesehen ist.

Unmittelbare oder direkte Wahl bedeutet, dass der Wahlakt direkt zur Bestimmung der Abgeordneten führen muss; über die Listen wahl ist dies gewährleistet; über Wahlmänner wäre das nicht der Fall.

Gruß

Sophie X


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