Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Kindstötung und Beliebigkeit - Spaß durch Abtreibung!

freiheitistunteilbar @, Monday, 26.01.2009, 14:54 (vor 6176 Tagen) @ Waldkater

Warum sollte eine Abtreibung nach kriminologischer Indikation eher

erlaubt

sein?


Weil per definitionem eine Frau bei einer Vergewaltigung nicht vorher
"Nein" sagen konnte.

Rein gesetzlich betrachtet ist diese Feststellung zutreffend. Rechtsfähigkeit beginnt demnach nach der Geburt. Verantwortungsethisch ist das Ganze jedoch bedenklich. Auf die Unterschiede von Recht und Gesetz möchte ich hier nicht eingehen.


Was ist mit dem Ungeborenen? Hatte es ein Mitspracherecht?Konnte es "Nein" sagen? Daraus ergibt sich die Verantwortung der Mutter. Sehr inkonsequent.

Außerdem ist diese Vorgehensweise sehr zeitgeisttypisch. Ein Mann, mit dessen Spermien eine Frau sich selbst befruchtete, konnte auch nicht "Nein" sagen und muss trotzdem den "Zahlmeister" spielen, sprich, er wird dafür verantwortlich gemacht.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum