Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wer darf weiterleben? Arier oder Juden?

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Monday, 26.01.2009, 01:34 (vor 6177 Tagen) @ Chato
bearbeitet von Wolfgang A. Gogolin, Monday, 26.01.2009, 01:44

... Dir selbst ist offenbar noch nicht klar, daß du mit der Aufarbeitung
deiner eigenen verbrecherischen Vergangenheit vollauf beschäftigt sein
solltest. Du weißt schon: Judenvergasung und so. Oder bist du etwa kein
Deutscher oder Österreicher? Nun, in diesem Falle wärest du gemäß deiner
eigenen Logik tatsächlich bessermenschberechtigt. Aber nur dann und
andernfalls nicht. Warum? So wenig, wie "die" katholische Kirche zu
schweigen hat, weil du sie gerne in Kollektivistenmanier als kollektiv
verbrecherisch hinstellen möchtest, so wenig habe ich zu schweigen, weil
"die" Deutschen Juden vergast haben. Du allerdings schon, denn du bist ja
ein Kollektivist und haftest somit kollektiv für die Schuld "der"
Deutschen, ganz so, wie du katholische Publizisten für "die" Katholiken
haftbar machst. Das eine ergibt sich logisch aus dem anderen. Du mußt dich
für eines von beidem entscheiden. Beides auf einmal (und schön asymmetrisch
verteilt, wie es sich für Bessermenschen gehört) geht nämlich nicht ...

Du schlägst den Bogen zu weit.
Natürlich müssen sich freiwillige Mitglieder von Organisationen Verbrechen dieser Organisationen anrechnen lassen. Mitglied der katholischen Kirsche ist man freiwillig. Den eigenen Geburtsort hingegen vermag niemand zu wählen.
Dementsprechend wären Verbrechen der Nazis heute auch freiwilligen Mitgliedern der NSDAP vorzuhalten, wenn diese Organisation noch existierte. Der Unterschied zwischen freiwilligem Kollektiv (Partei/Verein/Kirche) und Zwangskollektiv (Volkszugehörigkeit/Geburtsort) sollte eigentlich einleuchten.

Viele Grüße
Wolfgang


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