Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kindstötung und Beliebigkeit – Spaß durch Abtreibung!

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Monday, 26.01.2009, 01:43 (vor 6177 Tagen) @ roger

Abtreibung ist nichts anderes, als einen ungeborenen Menschen vom Leben
zum Tode zu befördern.

Ein ungeborener Mensch lebt nicht und kann mithin nicht zum Tode befördert werden. Anderenfalls müßte auch bei natürlichen Abgängen eine Sterbeurkunde ausgefertigt und die Erbfolge geändert werden.

Es ist unredlich, Menschen, die sich aus ihrer ethischen Motivlage heraus
gegen so etwas verwahren, in eine Ecke zu stellen, in die sie nicht
gehören. Man muss kein Katholik sein, um ohne wenn und aber Partei für das
ungeborene Leben zu ergreifen.

Wer die Beine breit machen kann, kann auch ein paar Monate seinen Uterus
zur Verfügung stellen ...

Wer anderen die Abtreibung verbieten will, kann doch für ein paar Jahre Unterhalt für Mutter und Kind zahlen - das sollte der hohe moralische Anspruch schon wert sein.

Natürlich ist es aller Ehren wert, persönlich Partei für Ungeborene zu ergreifen. Allerdings bekommt diese Parteinahme einen schalen Beigeschmack, wenn es an der persönlichen Übernahme der Folgen, z.B. Adoption oder Kostentragung, hapert.

Viele Grüße
Wolfgang


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