Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wer darf weiterleben? Arier oder Juden?

everhard, Monday, 26.01.2009, 03:26 (vor 6176 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Du kannst ja auswandern und nach einer Zeit deine Staatsangehörigkeit
wechseln, aber du bleibst freiwillig ein Deutscher. Und ich bin nicht
freiwillig Kathilik, ich wurde von meinen Eltern zum Katholiken getauft

als

ich noch nicht selbst entscheiden konnte, So wie du freiwillig

Deitscher

bleibst, bleibe ich freiwillig Katholik.

Zuerst DENKEN , dann schreiben!!!


Du bist ganz freiwillig Katholik - ein kurzer Gang zum Standesamt und zum
Ende des Quartals bist Du ausgetreten. Die Staatsangehörigkeit läßt sich so
nicht ablegen, der Geburtsort ohnedies nicht.

Viele Grüße
Wolfgang

Ganz so einfach ist das nicht.
Zunächst ist der Gang zum Amtsgericht nicht in allen Staaten möglich. In Polen bspw. ist es meines Wissens schlicht nicht vorgesehen, aus der Kirche auszutreten.
Sodann ist es kirchenrechtlich durchaus strittig, ob mit dem Austritt aus der Kirche auch automatisch die Exkommunizierung verbunden ist.
Und das ist ja für einen Katholiken das Relevante.


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