Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nur Männern werden die Menschenrechte eingeschränkt.

Lude, Wednesday, 20.02.2008, 21:45 (vor 6514 Tagen) @ Diana

Versteh ich jetzt nicht ganz - aber ich nehm an, du willst auf
Unterhaltsverpflichtungen hinaus? Was ist eigentlich mit
unterhaltspflichtigen Frauen, wenn die Kinder ausnahmsweise *hüstel* mal
beim Mann leben? Ich meine, werden die nicht auch genauso "vergattert"?

Nein, das Unterhaltsrecht ist zwar geschlechtsneutral, aber die Rechtspraxis legt Frauen als Unterhaltspflichtige nicht solche Bürden auf wie Männern. Bei gleichen Auflagen kommen Frauen übrigens ihrer Unterhaltspflicht wesentlich schlechter nach wie Männer.

Auf die Unterhaltsverpflichtung wollte ich aber nicht hinaus.

Folgendes hast du weiter oben geschrieben:
Wenn man so eine "Argumentation" auf die Spitze treibt, sieht man eigentlich recht schnell, was das für ein kompletter Blödsinn ist, den man da versucht. Also, wenn man GleichBERECHTIGUNG in GleichVERPFLICHTUNG umbasteln will.

Ich versuche darzulegen das eine Verpflichtung das Gleiche ist wie ein Entzug von Rechten. Deshalb kann es Gleichberechtigung ohne Gleichverpflichtung nicht geben.

Eine Wehrpflicht, und darum geht es mir, ist nur möglich wenn man den Betroffenen ganz oder teilweise die Menschenrechte entzieht. Nur Männer sind von der Wehrpflicht betroffen. Somit werden Männern im Gegensatz zu Frauen Rechte abgesprochen. Solange die männliche Wehrpflicht besteht, ist also eine Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau ausgeschlossen.

Selbst nach Abschaffung der männlichen Wehrpflicht existiert noch keine Gleichberechtigung bei uns. In unserem Recht gibt es keine einzige Einschränkung von Rechten die nur Frauen betreffen aber ein ganze Menge die nur Männer betreffen.


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