Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ohne Pflichten keine Rechte?

Diana, Wednesday, 20.02.2008, 09:39 (vor 6514 Tagen) @ Peter

Und kräftemäßige Unterschiede aufgrund biologisch unterschiedlicher
Muskelmasse (rein statistisch natürlich) müsste man dann auch noch
irgendwie "gleichmachen".


Das ist zwar der heimliche Traum vieler Feministinnen, wird aber nicht
funktionieren...

Natürlich wird es nicht funktionieren - es treibt nur immer wildere und abstrusere Blüten, weil es nichtsdestotrotz versucht wird.

Gleiche Pflichten fordert niemand. Allerdings gleichWERTIGE Pflichten, um
das Machtgefüge zwischen Mann und Frau harmonisch zu machen (also
symmetrisch). Oder wahlweise an den Pflichtumfang angepasste Rechte.

GleichWERTIG - genau, das ist der Punkt. Ich schrieb ja an anderer Stelle schon - jeder "soll" das machen (können und/oder müssen), was er am besten kann, was ihm am besten liegt. Dieses "typisch weiblich" und "typisch männlich" ist da allerdings schon wieder so ein derartiger Quark... aber ohne Schubladen scheinen die meisten beschränkten Gehirnskästchen halt einfach nicht auskommen zu können.

Mit "wahlweise an den Pflichtumfang angepasste Rechte" hab ich schon wieder ein Problem - wie definiert man das? Welche Rechte sind als "Belohnung" für welche Pflichten "angemessen"...? Das würde ja bedeuten, dass Hausfrauen, die zusätzlich berufstätig sind, aber die Hausarbeit und Kindererziehung alleine an der Backe haben, weil mann nach der Arbeit "zu gestresst" ist, im Gegenzug irgendwelche "Boni" bekommen müssten... nur so zum Beispiel *g*

Oder - darf der Mann, der volltags arbeitet, sich dann im Gegenzug "mehr herausnehmen" als seine Frau, die halbtags arbeitet...? Natürlich gesetzt den Fall, den "Rest" teilen sie dann "gerecht" unter sich auf... dann hätte der Mann ja "mehr Pflichten". Was soll er als "Extra-Belohnung" dann dafür mehr dürfen als sie?

Das Hauptproblem der Gesellschaft mit dem Feminismus ist der plumpe
Versuch desselben, einer Personengruppe qua Geburtsrecht mehr Rechte und
weniger (gar keine) Pflichten zuzuschanzen.
Kann auf Dauer nicht funktionieren.

Funktionert ja auch nicht - in genau diese Richtung geht ja auch das "Antidiskriminierungsgesetz". Gut gemeint, vielleicht... aber es gibt oft nix Schlimmeres als "gut gemeint".

In dem Zusammenhang fallen mir Stellenanzeigen von öffentlichen Institutionen ein, wo immer mal steht: "Behinderte Bewerber/Innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt". Ja, was nun?! Das heißt nix anderes, als dass Nicht-Behinderte benachteiligt behandelt werden, sobald ein/e Behinderte/r auf den Plan tritt. Was ist "gleiche Eignung"?

Bei "Frauen-Quoten" ist es dasselbe. Hauptsache, ne Frau... ob "geeignet", spielt bei Quotenregelungen ja eigentlich sowieso keine Rolle.


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