Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Universalität von MenschInnenrechten

RTW, Friday, 31.08.2007, 19:35 (vor 6685 Tagen) @ Maximilianeum

Sehr geehrter Herr Maximilaneum,

danke für Ihr wohlformulierte Erwiderung. Die kleinen polemischen Einsprengsel nehme ich nicht übel, halte ich sie doch ihrem sympathischen fränkischen Temperament zu gute. Nur sollten Sie es nicht übertreiben. Es geht gerade noch.

Sie haben Recht, dass die allumfassende, allgemeine katholische Kirche älter als das Grundgesetz ist. Um Ihre Argumentationslinie im Sinne einer conclusio ad absurdum noch zu unterfüttern, möchte ich daran erinnern, dass in unserem GG in der Präambel ein Gottesbezug eingebaut ist, den frau so interpretieren könnte, dass er als Willenserklärung der Mütter/Väter unseres Grundgesetzes zu verstehen sei, die Verfassung in eine religiöse kulturelle Tradition, und das will heißen, in eine CHRISTLICH-JÜDISCHE Tradition zu stellen.

Aber Achtung. Wenn frau so wie Sie argumentiert, besteht eine Gefahr:
Juden könnten mit der gleichen Berechtigung sagen, ihre Religion sei noch älter als die heilige katholische Kirche, die heilige katholische Kirche fuße auf dem Judentum, und damit wären Glaubensgrundlagen des Judentums, z.B. die Beschneidung, automatisch integraler Bestandteil des Grundgesetzes. Das wäre offensichtlich absurd, aber Ihre Argumentationslinie würde genau diese Folgerung ermöglichen.

Wollen Sie das? Der heilige Paulus hat die Beschneidung verworfen (Römerbrief), die Juden halten sie jedoch nichtsdestotrotz weiterhin für wesentlich. Ich halte sie für menschInnenrechtsverletzend. Mit Ihrer Argumentation würden Sie jedoch der Beschneidung, und damit einer schweren weiteren Männerdiskriminierung, Tür und Tor öffnen.

Wir sollten die Grundrechte über jede Partikularität stellen. Ob MohammedanerInnen, heilige katholische Kirche oder jüdische FundamentalistInnen, ob MormonInnen oder gar, Sie hören Sie es vielleicht nicht gerne, aber ich kann es Ihnen nicht ersparen - PROTESTANTINNEN (!!!) - Die Menschen- und Grundrechte stehen über allen Partikularbestrebungen. Ausnahmen weichen diese Regel gefährlich auf.

Und das sage ich, obwohl die Kurpfalz eine Hochburg des Protestantismus ist (Sie haben sicher vom Heidelberger Katechismus gehört), zu welcher Glaubensrichtung ich mich persönlich auch bekenne. Es ist also möglich, über den eigenen Glauben hinaus die Universalität von Menschen- und Grundrechten, also auch Männerrechten und Frauenrechten, anzuerkennen.

Mit kurpfälzischen Grüßen

Ruth Teibold-Wagner


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