Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Broschüre in Ordnung

Nihilator ⌂, Bayern, Sunday, 01.07.2007, 00:39 (vor 6747 Tagen) @ Provokat

Hi Provokat!

Natürlich gibt es bei der Praxis eine Grenze, die durch die Absicht des
Elternteils definiert wird:
"Wenn die Berührungen oder Gesten Ausdruck ihrer Zuneigung zum Kind sind
und ihre Freude am Zusamensein mit ihm widerspiegeln, wenn Sie ihm etwas
Gutes tun wollen, weil das Kind Freude daran empfindet, so ist das in
Ordnung." (Seite 21)

Eine Definition über die Absicht ist natürlich eine heikle Sache.

Wohl wahr. Jede/r Pädophile wird im Zweifelsfall genau dieses Argument bringen, nämlich daß er/sie eigentlich etwas Gutes tun wollte. Nicht einmal ausgeschlossen, daß er/sie sich das selbst einredet.

Ich bin der Meinung, bei sexuellen Handlungen zwischen Eltern und Kindern wird eine Grenze überschritten. Lockerer Umgang mit Nackheit, (altersangemessene) Offenheit bei Erklärungen, keine Unterdrückung von Masturbation... alles gut und richtig, absolut.

Beim "Liebkosen" der Genitalien hört der Spaß aber eindeutig auf. Hier wird eine gesunde Entwicklung des Kindes nicht mehr gefördert, sondern gestört. Sexualität entdeckt und erobert man sich (tätlich) mit Gleichaltrigen.


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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