Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Bewegte Männer...

Nihilator ⌂, Bayern, Monday, 16.04.2007, 18:52 (vor 6821 Tagen) @ Dampflok

(b) Jedes Parteimitglied ist verpflichtet mindestens einmal in drei
Monaten in einer der Parteiver­sammlungen oder Parteikonferenzen
teilzunehmen (Teilnahmepflicht)
und die fälligen Mit­gliedsbeiträge
(Beitragspflicht) zu entrichten.

(g) Ist ein Parteimitglied aus wichtigem Grund an der Teilnahme an einer
Parteiversammlung oder Parteikonferenz gehindert, so kann er durch
schriftliche Anzeige beim Vorstand eine Befreiung von der Teilnahmepflicht
im Einzelfall erwirken.

Da stehts. Alle drei Monate nach Bayern. Ich hoffe auf Besserung.

Ist das jetzt wirklich so zu verstehen? Ich würde eher annehmen, daß hier die Versammlung der Ortsgruppe gemeint ist. Und das einmal im Vierteljahr ist ja nun kein unbilliges Verlangen.


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]


gesamter Thread:

 

powered by my little forum