Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Forenstreit 131 - Schiedsspruch

Forenbeobachter, Sunday, 15.04.2007, 23:31 (vor 6822 Tagen) @ Moni

Ich häng mich mal hier rein, weil genau hier der Ausgangspunkt für den neuesten Streit ist. Max behauptet, der Bus sei sein Baby. Du verstehst das offenbar als Lüge, denn der Bus gehört logischerweise dem Busunternehmen.
Aber: Du berücksichtigst nicht den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird da oft kein Unterschied gemacht. Juristisch gesehen ist Besitz aber kein dingliches Recht! Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Besitzer ist jener, der die Sache tasächlich in seiner Gewalt hat und zugleich den Willen hat, die Sache als seine eigene zu behandeln. Max besitzt die Sache, Eigentümer ist das Busuternehmen. Max hat die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache.
Somit kann das "mein Baby" durchaus als Besitz ausgelegt werden, da es sich über einen ausgedehnten Zeitraum in seiner Verfügungsgewalt befindet. Die meiste Zeit wird er genau mit jenem Neoplan-Bus seiner Beschäftigung nachgehen, sie wird für ihn so eine Art zweites Zuhause sein.
Vor diesem Hintergrund wird der Beklagte Max komplett freigesprochen vom Vorwurf der Behauptung falscher Tatsachen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin Moni zu tragen.

Forenbeobachter, FS 131, Fall Moni vs. Max


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