Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bewegte Männer...

Dampflok, Monday, 16.04.2007, 18:36 (vor 6821 Tagen) @ Hemsut

Von mir hat noch keiner der Herren verlangt, nach Paffenhofen zu fahren.
Im Zeitalter der modernen Kommunikationsmöglichkeiten ist das ja auch
nicht nötig. Meine Aktionen wickel ich grundsätzlich nur per Mail oder
Telefon ab...

Außerdem ist es auch bei mir nicht nur "ein paar Dörfer weiter", die
Definition von Süddeutschland ist größer als manch einer denkt :-)

Hemsut

§ 4 weitere Rechte und Pflichten der Parteimitglieder

(d) Wenn ein Parteimitglied mit aktiven Parteimitgliedsrechten mit seiner Beitragspflicht länger als ein Quartal im Verzug ist, kann auf Antrag sich sein Mitgliedsrecht in eine passive Parteimitgliedschaft wandeln - ansonsten erlischt die Parteimitgliedschaft automatisch. Dieselbe Verfahrensweise gilt auch für die Teilnahmepflicht.

(2) Pflicht eines Parteimitglieds

(a) Jedes Parteimitglied hat die Pflicht die Grundsätze und Ziele der Partei aktiv zu vertreten.

(b) Jedes Parteimitglied ist verpflichtet mindestens einmal in drei Monaten in einer der Parteiver­sammlungen oder Parteikonferenzen teilzunehmen (Teilnahmepflicht) und die fälligen Mit­gliedsbeiträge (Beitragspflicht) zu entrichten.

(g) Ist ein Parteimitglied aus wichtigem Grund an der Teilnahme an einer Parteiversammlung oder Parteikonferenz gehindert, so kann er durch schriftliche Anzeige beim Vorstand eine Befreiung von der Teilnahmepflicht im Einzelfall erwirken.

Da stehts. Alle drei Monate nach Bayern. Ich hoffe auf Besserung.


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