Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Sonder"regeln

Robert ⌂, München, Wednesday, 25.08.2010, 17:09 (vor 5619 Tagen) @ ray

Letzteres verstehe ich unter Gleichberechtigung. Ausgangslage nach
Möglichkeit für alle gleich, keine Sonderregeln.


Was genau verstehst Du unter Sonderregeln?

Ziemlich genau das, was du in deiner Ausgangssituation beschrieben hast:
Modalitäten sind festgelegt, und dann kommt (plötzlich) jemand daher, und verlangt für sich eine mehr oder weniger beliebige Ausnahme.

PS: in deiner Ausgangssituation ist m.M.n. die Chancengleichheit nicht verletzt, nur weil jemand aufgrund individueller Befindlichkeit (hier seine religiösen Regeln) nicht daran teilnehmen will.

Robert

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Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."


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