Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Sonder"regeln

ray, Wednesday, 25.08.2010, 13:14 (vor 5620 Tagen) @ Robert

Das "sich gegenseitig verständigen" funktioniert höchstens dann, wenn es
sich um maximal 2 oder 3 Parteien handelt. Sobald mehr Teilnehmer sich
einigen sollen, und du es allen recht machen willst, führst du nur umso
mehr Zusatz- und Sonderregeln ein, schaffst es aber trotzdem nicht,
wirklich allen gerecht zu werden (was die Einführung weiterer
Zusatzregeln erfodert ...).

Nein, allen wird man es nicht gerecht machen. Ziel sollte aber bleiben, die Zahl der Teilnehmer mit gleicher Ausgangslage möglichst hoch zu halten.

Irgendwo musst du eine Grenze setzen (oder willst du berücksichtigen, daß
jemand krank geworden ist, oder mit 8 noch zu jung ist und erst in 10
Jahren ne realistische Chance hat, oder grad ein Leistungstief hat, weil
der Hamster gestorben ist usw. usf? Alles Fälle, die deinem hehren Ziel den
wirklich besten Läufer zu finden, widersprechen).

Ich hatte auch nirgends geschrieben, dass jeder Grund für eine Beeinträchtgung akzeptiert werden soll. Es geht nur um elementare Beeinträchtigungen. Man kann sich jetzt höchstens streiten, ob Ausübung der Religion dazuzählen sollte oder nicht.

Also setzt man diese eh willkürliche Grenze schon aus Effizienzgründen am
besten da, wo man die wenigsten Sonderregeln berücksichtigen muss, im
Klartext also: "der Wettkampf findet zum festgelegten Zeitpunkt am
festgelegten Ort statt. Wer nicht da ist (egal, ob er nicht kann oder
will), nimmt nicht teil. Punkt."

Letzteres verstehe ich unter Gleichberechtigung. Ausgangslage nach
Möglichkeit für alle gleich, keine Sonderregeln.

Was genau verstehst Du unter Sonderregeln? Für mich sind Regeln erstmal Regeln. Da gibt es keine weiteren Abstufungen. Und in diesen Regeln kann man verbindlich festschreiben, wie ein Wettbewerb ablaufen sollte, damit er als möglichst fair gilt. Ich beschäftige mich oft mit solchen sportlichen Regelwerken in meinem Sportverein. In den allermeisten ist beschrieben, wie mit der Situation umgegangen werden soll, wenn Teilnehmer nicht antreten können. Da ist definiert, was driftige Absaggründe sind und ob evtl. ein Wiederholungswettkampf stattfindet. Terminverschiebungen finden im Fussball statt, im Handball usw. Selbst beim Profiboxen, wenn sich der Titelverteidiger beim Training verletzt, hat der Gegner nicht kampflos gewonnen, sondern es wird ein neuer Termin anberaumt.


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